Einführung kostenloser Warteschleifen: DVTM sieht dringenden Überarbeitungsbedarf der TKG-Novelle
Mit der vom Bundestag beschlossenen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes steht die Einführung kostenloser Warteschleifen bevor. Die regulatorischen Leitlinien zur Umsetzung stehen jedoch noch aus, warnt der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM).
Die nun verabschiedeten Regelungen reichen nicht aus, um die kostenlose Warteschleife innerhalb der von der Politik geforderten Frist von 12 Monaten umzusetzen. Der DVTM hatte durch das renommierte Forschungs- und Beratungsinstituts WIK-Consult eine Studie zur "Einführung kostenloser Warteschleifen" durchführen lassen und im Bundestag vorgestellt. Die Studie bestätigt dringenden Handlungsbedarf bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. "Bedauerlicherweise sind die Handlungsempfehlungen der WIK-Studie nicht in die TKG-Novelle eingeflossen. Nun droht Chaos im Markt: Der Verbraucherschutz verschlechtert sich massiv, wenn wichtige Dienste wie Sperrhotlines für Bank- und Kreditkarten oder Fluglinien nicht mehr aus den Mobilfunknetzen erreichbar sein sollten", stellt der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles fest. "Wenn sich Kunden nicht mehr in der Warteschleife "anstellen" können, müssen sie unter Umständen etliche Male anrufen. Es droht die Servicewüste." Bei einer
notwendigen Weitervermittlung auf beispielsweise einen Spezialisten müssen Verbraucher unter Umständen wieder neu anrufen.
Wie WIK-Consult-Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Neumann festgestellt hat, nimmt der Gesetzgeber dem Verursacherprinzip folgend die Diensteanbieter in die Verantwortung, ohne ihnen jedoch die Möglichkeit zu geben, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Für eine Umsetzung innerhalb der 12 Monate sollte den Diensteanbietern mit der Preissetzungshoheit und der nachgelagerten Abrechnung nach dem sogenannten Offline-Billing-Modell die Möglichkeit gegeben werden, die kostenlose Warteschleife auch umzusetzen. "Die dafür erforderliche Ermächtigungsgrundlage für die Bundesnetzagentur und der Regelungsauftrag sind daher unbedingt noch in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Nur dann kann die einzig bestehende Lösung zur Realisierung der kostenlosen Warteschleifen, die technik- und netzneutral innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzbar ist, realisiert werden", ergänzt DVTM-Geschäftsführer Boris Schmidt.
Vor allem in Bezug auf die zweite Umsetzungsphase, in der Eingangswarteschleifen und nachgelagerte Warteschleifen kostenfrei sein müssen, warnt der Verband vor gravierenden Umsetzungsproblemen zum Nachteil von Verbrauchern und Unternehmen.
Nun sind die politisch Verantwortlichen aus den Bundesländern gefragt, die richtigen Weichen für Arbeitsplätze, Betriebe und die Aufrechterhaltung des Verbraucherschutzniveaus zu stellen.
Die nun verabschiedeten Regelungen reichen nicht aus, um die kostenlose Warteschleife innerhalb der von der Politik geforderten Frist von 12 Monaten umzusetzen. Der DVTM hatte durch das renommierte Forschungs- und Beratungsinstituts WIK-Consult eine Studie zur "Einführung kostenloser Warteschleifen" durchführen lassen und im Bundestag vorgestellt. Die Studie bestätigt dringenden Handlungsbedarf bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. "Bedauerlicherweise sind die Handlungsempfehlungen der WIK-Studie nicht in die TKG-Novelle eingeflossen. Nun droht Chaos im Markt: Der Verbraucherschutz verschlechtert sich massiv, wenn wichtige Dienste wie Sperrhotlines für Bank- und Kreditkarten oder Fluglinien nicht mehr aus den Mobilfunknetzen erreichbar sein sollten", stellt der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles fest. "Wenn sich Kunden nicht mehr in der Warteschleife "anstellen" können, müssen sie unter Umständen etliche Male anrufen. Es droht die Servicewüste." Bei einer
notwendigen Weitervermittlung auf beispielsweise einen Spezialisten müssen Verbraucher unter Umständen wieder neu anrufen.
Wie WIK-Consult-Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Neumann festgestellt hat, nimmt der Gesetzgeber dem Verursacherprinzip folgend die Diensteanbieter in die Verantwortung, ohne ihnen jedoch die Möglichkeit zu geben, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Für eine Umsetzung innerhalb der 12 Monate sollte den Diensteanbietern mit der Preissetzungshoheit und der nachgelagerten Abrechnung nach dem sogenannten Offline-Billing-Modell die Möglichkeit gegeben werden, die kostenlose Warteschleife auch umzusetzen. "Die dafür erforderliche Ermächtigungsgrundlage für die Bundesnetzagentur und der Regelungsauftrag sind daher unbedingt noch in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Nur dann kann die einzig bestehende Lösung zur Realisierung der kostenlosen Warteschleifen, die technik- und netzneutral innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzbar ist, realisiert werden", ergänzt DVTM-Geschäftsführer Boris Schmidt.
Vor allem in Bezug auf die zweite Umsetzungsphase, in der Eingangswarteschleifen und nachgelagerte Warteschleifen kostenfrei sein müssen, warnt der Verband vor gravierenden Umsetzungsproblemen zum Nachteil von Verbrauchern und Unternehmen.
Nun sind die politisch Verantwortlichen aus den Bundesländern gefragt, die richtigen Weichen für Arbeitsplätze, Betriebe und die Aufrechterhaltung des Verbraucherschutzniveaus zu stellen.