DJV kritisiert Kürzung des Gründungszuschusses auf nur noch 6 Monate
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den vom Vermittlungsausschuss bestätigten Beschluss des Deutschen Bundestages zur Kürzung des Gründungszuschusses auf nur noch sechs Monate. Ein hierzu an den Ausschuss gerichtetes DJV-Schreiben hatte der Vermittlungsausschuss nicht berücksichtigt. Damit wird es bei der Kürzung keine Veränderungen mehr geben. Schon mit neun Monaten war dieser Zeitraum für freie Journalistinnen und Journalisten sehr kurz. "Wer sich erfolgreich am Markt etablieren will, kommt mit einem halben Jahr als Startphase nicht aus", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Mit seinem Beschluss wendet sich das Parlament nach Ansicht des DJV von der Idee der motivierenden Zusatzleistung radikal ab. Eine Kürzung auf sechs Monate bei mindestens noch fünf Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld sei fast ein Nullsummenspiel, kritisierte der DJV-Vorsitzende. "Es ist unverständlich, dass das Parlament auf die Argumente des DJV nicht gehört hat."
Auch die Umwandlung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss in einen Ermessensentscheid der Arbeitsämter hält der DJV für problematisch. Damit müssen Existenzgründer zusätzlich zu den schon üblichen Voraussetzungen Geschäftskonzept und Begutachtung künftig eine weitere Hürde nehmen. "Existenzgründungen", so Konken, "werden damit behindert und nicht gefördert".
Mit seinem Beschluss wendet sich das Parlament nach Ansicht des DJV von der Idee der motivierenden Zusatzleistung radikal ab. Eine Kürzung auf sechs Monate bei mindestens noch fünf Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld sei fast ein Nullsummenspiel, kritisierte der DJV-Vorsitzende. "Es ist unverständlich, dass das Parlament auf die Argumente des DJV nicht gehört hat."
Auch die Umwandlung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss in einen Ermessensentscheid der Arbeitsämter hält der DJV für problematisch. Damit müssen Existenzgründer zusätzlich zu den schon üblichen Voraussetzungen Geschäftskonzept und Begutachtung künftig eine weitere Hürde nehmen. "Existenzgründungen", so Konken, "werden damit behindert und nicht gefördert".