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BDIU kritisiert „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“

Anti-Abzocke-Gesetz der Bundesregierung wirkungslos gegen schwarze Schafe - Inkassoverband mit weitergehenden Vorschlägen.
Berlin, 13. März 2013 – Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) kritisiert das Gesetz scharf.

Es stärkt im Gegensatz zu den Behauptungen des Bundesjustizministeriums nicht etwa die Mehrheit der seriösen Inkassounternehmen, sondern ist potenziell existenzgefährdend für die seriösen Inkassounternehmen.

Der BDIU legt gleichzeitig eigene Vorschläge zum Kampf gegen Abzocker vor: Berufspflichten für Inkassounternehmen, eine anlassbezogene und zentralisierte, strengere behördliche Aufsicht mit einem scharfen Sanktionsinstrumentarium gegen unseriöse Geschäftemacher. Außerdem eine transparente gesetzliche Regelung der Inkassovergütung, die sich mit einer eindeutigen Terminologie an der Vergütungsordnung der Rechtsanwälte orientiert.

„Diese Maßnahmen böten einen wirkungsvollen Schutz vor schwarzen Schafen und stärken die seriöse Inkassowirtschaft, die pro Jahr rund 5 Milliarden Euro für über eine halbe Million Auftraggeber aus allen Branchen realisiert“, sagte BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg am Mittwoch in Berlin.

Die Kritik und die Vorschläge des BDIU im Einzelnen:

http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/kampfgegenschwarzeschafe/index.html