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Online-Verwaltungsdienstleistungen ersetzen aktuell nur wenige Behördengänge

eco Umfrage: Rund 36 Prozent der Deutschen haben noch nie digitale Verwaltungsdienstleistungen genutzt.
Welche digitalen Verwaltunsleistungen haben Sie schon einmal genutzt? © eco & Civey
 

Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nutzen aktuell erst wenige Verwaltungsdienstleistungen online. Das zeigt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.. Am beliebtesten ist die Online-Steuererklärung, die inzwischen fast jeder und jede Zweite nutzt (45,9 Prozent). 17,2 Prozent der Deutschen haben in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit genutzt, sich online für die Briefwahl zu registrieren. 12,8 Prozent haben bereits ein KFZ online zugelassen, 5,9 Prozent sich online arbeitslos gemeldet und 6,3 Prozent online Familienleistungen beantragt.

OZG 2.0 mit zu wenigen Verbindlichkeiten für Länder und Kommunen

„Der Zugang zu vielen Online-Verwaltungsdienstleistungen ist in Deutschland im internationalen Vergleich noch zu schwierig oder sogar unmöglich. Daher begrüßen wir als Verband der Internetwirtschaft die geplante Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die von der Koalition erzielte Einigung stellt in einigen Bereichen eine Verbesserung zum Entwurf der Bundesregierung dar“, sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. „Wir brauchen den geplanten Rechtsanspruch der Bürger auf den digitalen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen, damit die Umsetzung entschlossen genug vorangetrieben wird. Mit der Frist bis 2028 wird zudem ein Zeitrahmen vorgegeben, in dem eine Umsetzung erfolgen muss. Bei der Umsetzung und Festlegung von Standards müssen Bund und Länder nun an einem Strang ziehen.“

eco kritisiert jedoch, dass sich der Rechtsanspruch nur auf Bundesleistungen beziehen soll. Viele Leistungen seien auf Länder- oder Kommunalebene zu digitalisieren. Es wird auch weitere Ausnahmen geben, etwa für Leistungen, die nicht häufig genutzt werden oder denen eine digitale Bereitstellung „technisch und rechtlich“ unmöglich ist. Zudem wird es bei Nichterfüllung keine finanziellen Sanktionen geben.

„Wir brauchen auf der Ebene der Länder mehr Verbindlichkeit, diese sollten bei der Umsetzung nicht hinter den Bund zurückfallen“, so Süme weiter. „Bund, Länder und Kommunen haben eine Vorbildfunktion in puncto Digitalisierung und müssen hier Vorreiter sein. Falsch war es hingegen, die Mittel für die Umsetzung des OZG im Haushalt 2024 deutlich zu kürzen.“

Recht auf Online-Behördengänge ist ein richtiger Schritt

Positiv wertet der eco Verband, dass zur besseren Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) ein vereinfachtes Log-in vorgesehen ist, das sich den Gepflogenheiten beim Onlinebanking annähert. Bisher müssen die Bürgerinnen und Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso) identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale am Smartphone. Dies sei nötig, da andere nutzerfreundliche Lösungen, wie die Smart eID, noch auf sich warten lassen.

Auch die Tatsache, dass die Postfächer auf Landesebene in ein neues Bundespostfach für die Kommunikation zwischen Bürger:innen und Behörden überführt werden sollen, begrüßt eco, da damit Doppelstrukturen abgebaut werden und die Kommunikation bundesweit einheitlich erfolgen kann. Zudem müssen Bürger:innen beim Umzug in ein anderes Bundesland kein neues Postfach anlegen. Auch wäre eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Bürger:innen und Behörden wichtig, um das Vertrauen in die digitale Verwaltung zu stärken.

Wichtige Impulse erhofft sich der Verband von der Abstimmung im Europäischen Parlament über die novellierte eIDAS-Verordnung. Die eIDAS-Verordnung schafft eine wichtige Voraussetzung für europaweit interoperable European Digital Identity Wallets. Der eco Verband begrüßt die Initiative grundsätzlich und hofft auf eine möglichst breite Nutzung der Wallet.