5,9 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Quartal 2021
Im 1. Quartal 2021 wurden in Deutschland gut 34 000 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 5,9 % mehr als im 1. Quartal 2020, in dem sich die Corona-Krise bereits negativ auf die Zahl der Gewerbeanmeldungen ausgewirkt hatte, und 2,2 % weniger als im 1. Quartal 2019.
Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 11,5 % unter Vorjahreswert
Im Unterschied zur Zahl der Neugründungen größerer Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen im 1. Quartal 2021 mit rund 34 100 deutlich unter dem Niveau des 1. Quartals 2020 (-11,5 %). Im Vergleich zum 1. Quartal 2019 sank die Zahl der Neugründungen kleiner Unternehmen sogar um 24,4 %. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg dagegen um 29,4 % gegenüber dem 1. Quartal 2020 auf rund 94 900. Besonders hoch war der Anstieg hier unter anderem in der Möbelherstellung und bei den Post-, Kurier- und Expressdiensten.
Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg im 1. Quartal 2021 um 11,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal auf rund 199 000. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Vollständige Gewerbeaufgaben gehen um 8,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal zurück
Rund 25 500 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. Quartal 2021 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 5,6 % weniger als im Vorjahresquartal. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 15,3 % auf rund 41 600 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 2,4 % auf rund 47 300.
Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit rund 114 400 Betrieben 8,2 % geringer als im 1. Quartal 2020. Diese rückläufige Entwicklung kann mit den politischen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammenhängen, die wirtschaftliche Folgen der Pandemie für Gewerbetreibende mildern und Gewerbeaufgaben verhindern sollen.
Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im 1. Quartal 2021 mit rund 150 200 um 5,1 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.
Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen:
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.