Digitale Wirtschaft zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft
Am 1. Juli beginnt die Ratspräsidentschaft Deutschlands in der Europäischen Union. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat hohe Erwartungen an die deutsche Bundesregierung und formuliert die wichtigsten Eckpunkte aus digitalpolitischer Sicht. Zu Kernthemen der Unternehmen der Digitalwirtschaft zählen unter anderem E-Privacy-Verordnung, Digitalsteuer und Digital Service Act. Tatsächlich hat die Coronakrise mehr als deutlich gezeigt, dass Digitalisierung die entsprechenden Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene benötigt und dass diese jetzt gesetzt werden müssen.
Deutschland übernimmt am 1. Juli die Zügel des Europäischen Rates. Laut Bundesregierung sollen die Themenschwerpunkte ihrer sechsmonatigen Präsidentschaft auf der Bewältigung der Corona-Pandemie liegen, auf dem Verhältnis zum Vereinigten Königreich, Finanzen und unter anderem auch auf der Digitalisierung. Aus Sicht des Digitalverbands BVDW muss dabei insbesondere ein Fokus auf den folgenden Themen liegen:
E-Privacy-Verordnung
Der BVDW fordert die Bundesregierung auf, auf konsistente und für die Digitalwirtschaft umsetzbare Regelungen dieser bereits seit Jahren kontrovers diskutierten Gesetzesreform hinzuwirken. „Es müssen jetzt Lösungen gefunden werden, spezielle gesetzliche Erlaubnisse im Einklang mit den bereits heute komplexen Regelungen der DSGVO zu finden“, sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland). „Auch vor dem Hintergrund der Evaluierung der DSGVO sollten Ansätze für neue und vor allem kongruente Lösungen entwickelt und im Rahmen der Ratspräsidentschaft diskussionsfähig gemacht werden. Nur so kann man das von der Bundesregierung genannte Ziel der digitalen Souveränität erreichen.“
Einheitliche Digitalsteuer
Bei den Verhandlungen zu einer einheitlichen Digitalsteuer haben sich die USA in der vergangenen Woche aus den Verhandlungen auf OECD-Level zurückgezogen. Dementsprechend ist in der aktuellen politischen Situation eine globale Lösung nicht realistisch. Das Thema muss somit auf EU-Ebene weiterdiskutiert und zu einer Lösung geführt werden. „Der BVDW fordert eine ganzheitliche und vernünftige Besteuerungssystematik, die für alle Unternehmen gleichermaßen gilt“, sagt BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich (Capgemini). Durch die bereits erfolgte Einführung nationaler Digitalsteuern in mehreren europäischen Ländern riskiert die EU eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts. Sie muss eine einheitliche Regelung finden, um der Entwicklung entgegenzuwirken.
Digital Services Act
Nach Datenschutzgrundverordnung und den Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung müssen zudem die nächsten grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft auf EU-Ebene angeschoben und beschleunigt werden: Der Digital Services Act (DSA), der die seit dem Jahr 2000 bestehende E-Commerce-Richtlinie ablösen soll. Konkret sieht der BVDW die in den vergangenen Jahren vollzogene Aufweichung des Prinzips des Hostproviderprivilegs (Webhoster haften für illegale Inhalte Dritter nur dann, wenn sie diese nach Kenntnisnahme nicht entfernen) kritisch. Die Überarbeitung sollte auf diesem Grundprinzip aufbauen. Im Bereich illegale „Hate Speech“/Desinformationen sollte anstatt einer Verlagerung von Rechtsdurchsetzung auf Privatunternehmen eine Förderung der Strafverfolgungsbehörden angestrebt statt aufgeweicht werden. In der Europäischen Union sollten die Mitgliedsstaaten unterstützt und angehalten werden, Rechtsverstöße im Internet konsequenter zu verfolgen und zu ahnden. Denn dies ist originäre Aufgabe des Staates, nicht der Unternehmen. Alle Regelungen des DSA müssen zudem komplementär zur bereits bestehenden Gesetzgebung sein, realistische Pflichten und Verfahren einführen sowie Grundrechte schützen. Denn letztere sind derzeit beispielsweise national durch Entwicklungen wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedroht. Das darf nicht auf EU-Ebene fortgeführt werden.
Nachhaltigkeit
Auch der European Green Deal muss von Deutschland während der Ratspräsidentschaft vorangetrieben werden. Technische Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung können eine Hilfestellung zur Erreichung der gesteckten Nachhaltigkeitsziele sein. Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Teil des generellen Verantwortungsbewusstseins von Unternehmen im Umgang mit Digitalisierung.
Transparenzregister für Deutschland
Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um Lobbyismus fordert der Digitalverband BVDW ein Transparenzregister für Deutschland, wie es auf EU-Ebene bereits existiert. „Seriöse Interessenvertretung von Wirtschaftsunternehmen in Form von Verbänden darf nicht in einen Hut geworfen werden mit krummen Machenschaften einzelner. Daher würde der BVDW ein entsprechendes Transparenzregister sehr begrüßen“, sagt Matthias Wahl.
Der BVDW-Präsident appelliert an die deutsche Bundesregierung: „Die begrenzte Zeit der EU-Ratspräsidentschaft muss genutzt werden, um unsere Digitalpolitik auf einen Kurs zu bringen, von dem wir alle profitieren, dies ist eine große Chance. Wir müssen uns von Zickzackkursen verabschieden und brauche nun kluge Entscheidungen auf EU-Ebene.“