EU will Whistleblower besser schützen
In knapp zwei Wochen ist es soweit: Nach jahrelangem Ringen um eine Verbesserung des Hinweisgeberschutzes in Europa, werden die EU-Minister am 16. September die 2018 vorgeschlagene EU-Richtlinie zum verbesserten Schutz von Whistleblowern verabschieden. Bis September 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten dann Zeit, das Gesetz in nationales Recht umzuwandeln. Die EU-Richtlinie gilt als Meilenstein im Kampf um den Schutz von Whistleblowern vor Repressalien sowie der Förderung von Meldungen zu Rechtsverstößen.
"Wir begrüßen diesen wichtigen und längst überfälligen Schritt in Richtung Whistleblower-Schutz sehr. Es zeigt den Gezeitenwechsel im Umgang mit Hinweisgebern und generell dem Thema Compliance, denn als wir 2001 mit dem ersten elektronischen Hinweisgebesystem auf den Markt gingen, stießen wir in vielen Chefetagen auf Unverständnis - Compliance war kein Thema. Das neue Gesetz trägt der gesellschaftlichen Relevanz von Whistleblowern für den Werteerhalt in der Wirtschaft und in der Gesellschaft Rechnung. Es ist an der Zeit, dass dies auch der europäische Gesetzgeber erkannt hat", so Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, Pionier und europäischer Marktführer im Bereich elektronischer Hinweisgebersysteme.
Was beinhaltet die EU-Richtlinie aber konkret und vor welchen Herausforderungen stehen nicht zuletzt auch kleine und mittelständische Unternehmen? Das Whistleblower-Gesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz in der EU dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzuführen. Das EU-Gesetz sieht ein dreistufiges Meldesystem vor: Zuerst sollen sich Arbeitnehmer über interne Meldesysteme an ihren Arbeitgeber wenden. Sofern die Meldung keinen Erfolg verspricht, kommen Meldungen an die zuständigen Behörden in Betracht, die innerhalb von drei Monaten auf die Hinweise reagieren bzw. diese weiter verfolgen müssen. In letzter Instanz dürfen sich Hinweisgeber auch an die Öffentlichkeit wenden. Insbesondere öffentlich gemachte Missstände bringen ein immenses Potential für Wirtschafts- und Reputationsschäden mit sich. Daher sollten Unternehmen dem möglichst durch den Einsatz effektiver Hinweisgebersysteme vorbeugen.
Doch Hinweisgebersystem ist nicht gleich Hinweisgebersystem. Der wichtigste Aspekt bei der Wahl eines geeigneten Systems ist die 100 % garantierte Anonymität des Meldenden, was sich nur mithilfe einer modern verschlüsselten und hochsicheren Technologie gewährleisten lässt. Compliance-Verantwortliche sollten sich zudem für ein System entscheiden, welches die Möglichkeit eines geschützten Dialogs mit dem Bearbeiter ermöglicht.
"Nach mittlerweile 20-jähriger Zusammenarbeit mit unseren Kunden - ob KMU, internationale Konzerne oder Behörden - wissen wir aus erster Hand, wie effektiv und notwendig das Angebot eines internen Meldesystems in den Unternehmen ist. Oberste Priorität hat für uns der Schutz der anonymen Hinweisgeber, welchen wir durch spezielle Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien gewährleisten. Anders als bei allen anderen auf dem Markt vorhandenen Anbietern haben aber weder wir als Business Keeper AG noch Dritte die Möglichkeit, auf die sensiblen Meldungsdaten zuzugreifen. Dies ist für eine nachhaltige Vertrauensbasis gegenüber den Mitarbeitern enorm wichtig, um eine funktionierende und vertrauenswürdige Compliance-Struktur im Unternehmen zu etablieren. Um dieses sicherzustellen, lassen wir das BKMS® Hinweisgebersystem regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüfen und zertifizieren", erklärt Kai Leisering, Vorstand der Business Keeper AG.
Über die Hälfte der Meldungen werden von Mitarbeitern abgegeben, Tendenz steigend. Unternehmen sind daher dringend angehalten, das Vertrauen ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu gewinnen, um potentiellen Hinweisgebern die Angst vor negativen Konsequenzen einer Meldungsabgabe zu nehmen und somit aktiv eine wertebasierte Unternehmenskultur im eigenen Interesse zu fördern.
"Wir begrüßen diesen wichtigen und längst überfälligen Schritt in Richtung Whistleblower-Schutz sehr. Es zeigt den Gezeitenwechsel im Umgang mit Hinweisgebern und generell dem Thema Compliance, denn als wir 2001 mit dem ersten elektronischen Hinweisgebesystem auf den Markt gingen, stießen wir in vielen Chefetagen auf Unverständnis - Compliance war kein Thema. Das neue Gesetz trägt der gesellschaftlichen Relevanz von Whistleblowern für den Werteerhalt in der Wirtschaft und in der Gesellschaft Rechnung. Es ist an der Zeit, dass dies auch der europäische Gesetzgeber erkannt hat", so Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, Pionier und europäischer Marktführer im Bereich elektronischer Hinweisgebersysteme.
Was beinhaltet die EU-Richtlinie aber konkret und vor welchen Herausforderungen stehen nicht zuletzt auch kleine und mittelständische Unternehmen? Das Whistleblower-Gesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz in der EU dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzuführen. Das EU-Gesetz sieht ein dreistufiges Meldesystem vor: Zuerst sollen sich Arbeitnehmer über interne Meldesysteme an ihren Arbeitgeber wenden. Sofern die Meldung keinen Erfolg verspricht, kommen Meldungen an die zuständigen Behörden in Betracht, die innerhalb von drei Monaten auf die Hinweise reagieren bzw. diese weiter verfolgen müssen. In letzter Instanz dürfen sich Hinweisgeber auch an die Öffentlichkeit wenden. Insbesondere öffentlich gemachte Missstände bringen ein immenses Potential für Wirtschafts- und Reputationsschäden mit sich. Daher sollten Unternehmen dem möglichst durch den Einsatz effektiver Hinweisgebersysteme vorbeugen.
Was Unternehmen bei der Einführung eines elektronischen Hinweisgebersystems beachten sollten
Doch Hinweisgebersystem ist nicht gleich Hinweisgebersystem. Der wichtigste Aspekt bei der Wahl eines geeigneten Systems ist die 100 % garantierte Anonymität des Meldenden, was sich nur mithilfe einer modern verschlüsselten und hochsicheren Technologie gewährleisten lässt. Compliance-Verantwortliche sollten sich zudem für ein System entscheiden, welches die Möglichkeit eines geschützten Dialogs mit dem Bearbeiter ermöglicht.
"Nach mittlerweile 20-jähriger Zusammenarbeit mit unseren Kunden - ob KMU, internationale Konzerne oder Behörden - wissen wir aus erster Hand, wie effektiv und notwendig das Angebot eines internen Meldesystems in den Unternehmen ist. Oberste Priorität hat für uns der Schutz der anonymen Hinweisgeber, welchen wir durch spezielle Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien gewährleisten. Anders als bei allen anderen auf dem Markt vorhandenen Anbietern haben aber weder wir als Business Keeper AG noch Dritte die Möglichkeit, auf die sensiblen Meldungsdaten zuzugreifen. Dies ist für eine nachhaltige Vertrauensbasis gegenüber den Mitarbeitern enorm wichtig, um eine funktionierende und vertrauenswürdige Compliance-Struktur im Unternehmen zu etablieren. Um dieses sicherzustellen, lassen wir das BKMS® Hinweisgebersystem regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüfen und zertifizieren", erklärt Kai Leisering, Vorstand der Business Keeper AG.
Über die Hälfte der Meldungen werden von Mitarbeitern abgegeben, Tendenz steigend. Unternehmen sind daher dringend angehalten, das Vertrauen ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu gewinnen, um potentiellen Hinweisgebern die Angst vor negativen Konsequenzen einer Meldungsabgabe zu nehmen und somit aktiv eine wertebasierte Unternehmenskultur im eigenen Interesse zu fördern.