Google trotzt rechtlichen Bedenken bei der Bildersuche
Am 9. Mai trafen sich Vertreter der Fotobranche mit einer Google-Delegation in der Berliner Niederlassung des Konzerns. Hintergrund ist der durch den BVPA initiierte offene Protestbrief von neun Verbänden, die darin auf die Verletzung von Rechten von Urhebern und Bildrechteinhabern durch die neue Bildersuche hinweisen.
Anders als bislang erscheint seit Februar 2017 nach dem Anklicken eines Vorschaubildes das Bild in Großformat (Blow-Up) ohne Kontext der Webseite, aber mit vermeintlich ähnlichen Bildern, ohne Urhebervermerk, dafür mit einem „Teilen“-Button für Social Media oder E-Mail.
Die Verbände-Initiative sieht die Einbindung der Bilder in Großansicht als unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung, denn durch die Anzeige in Originalgröße erübrigt sich der Besuch der originalen Webseite. Google werde so selbst zum Content-Anbieter, der ein suchwortgeneriertes Bilderalbum zum Durchblättern bereitstelle. Die „Teilen“-Funktion sei ebenfalls nicht notwendiger Bestandteil der Suchergebnisanzeige und damit auch nicht von einer faktischen Einwilligung gedeckt.
Die Verbände fordern Google auf, zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückzukehren und insbesondere die Blow-Up- und „Teilen“-Funktion zu entfernen.
In Berlin wurden rechtliche und wirtschaftliche Bedenken nun nochmals in einem direkten Treffen vorgetragen und durch Ergebnisse der BVPA-Mitgliederbefragung untermauert.
Insbesondere die aus den USA per Videokonferenz zugeschaltete Leiterin des Bereichs „Google Image Search“, Cathy Edwards, machte deutlich, dass man die Befürchtungen und Bedürfnisse der Bildbranche im Umgang mit der Bildersuche - insbesondere im Bereich der Vermarktung - besser verstehen wolle.
Weiterhin schien die Google-Delegation jedoch nur begrenzt interessiert, sich mit der Vereinbarkeit mit dem deutschen Recht, dem Problem des Traffic-Rückgangs bei Fotografen und Bildagenturen sowie der Gefahr steigender Urheberrechtsverletzungen durch Bilddiebstahl durch die neu eingeführte „Teilen“-Funktion auseinanderzusetzen. Die sog. User Expericence auf Basis der aktuellen Nutzeroberfläche steht im Mittelpunkt des Konzerninteresses, weshalb Forderungen der Initiative nach grundlegenden Änderungen überhört wurden. Bezüglich der rechtlichen Bedenken konstatierte die Google-Delegation lediglich, dass es allgemein einer besseren Aufklärung des Nutzers bedürfe.
Laut einer Umfrage des europäischen Branchenverbands CEPIC sind 85% der Bilder, die von visuellen Suchsystemen gefunden werden, rechtswidrige Kopien. 80% dieser illegalen Bilder wurden über Suchmaschinen wie die Google Bildersuche verbreitet.
Offener erscheint Google gegenüber Denkanstößen der Verbände-Initiative im Bereich der besseren Attribution (Fotocredit, Nutzung von Metadaten) sowie bezüglich der Möglichkeiten einer Deaktivierung der Rechtsklick-Funktion (Download und Copy-and-Paste).
Eine Fortsetzung des Gesprächs im Laufe des Jahres wurde von beiden Seiten gewünscht und ein Folgetermin im Sommer anvisiert.
Anders als bislang erscheint seit Februar 2017 nach dem Anklicken eines Vorschaubildes das Bild in Großformat (Blow-Up) ohne Kontext der Webseite, aber mit vermeintlich ähnlichen Bildern, ohne Urhebervermerk, dafür mit einem „Teilen“-Button für Social Media oder E-Mail.
Die Verbände-Initiative sieht die Einbindung der Bilder in Großansicht als unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung, denn durch die Anzeige in Originalgröße erübrigt sich der Besuch der originalen Webseite. Google werde so selbst zum Content-Anbieter, der ein suchwortgeneriertes Bilderalbum zum Durchblättern bereitstelle. Die „Teilen“-Funktion sei ebenfalls nicht notwendiger Bestandteil der Suchergebnisanzeige und damit auch nicht von einer faktischen Einwilligung gedeckt.
Die Verbände fordern Google auf, zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückzukehren und insbesondere die Blow-Up- und „Teilen“-Funktion zu entfernen.
In Berlin wurden rechtliche und wirtschaftliche Bedenken nun nochmals in einem direkten Treffen vorgetragen und durch Ergebnisse der BVPA-Mitgliederbefragung untermauert.
Insbesondere die aus den USA per Videokonferenz zugeschaltete Leiterin des Bereichs „Google Image Search“, Cathy Edwards, machte deutlich, dass man die Befürchtungen und Bedürfnisse der Bildbranche im Umgang mit der Bildersuche - insbesondere im Bereich der Vermarktung - besser verstehen wolle.
Weiterhin schien die Google-Delegation jedoch nur begrenzt interessiert, sich mit der Vereinbarkeit mit dem deutschen Recht, dem Problem des Traffic-Rückgangs bei Fotografen und Bildagenturen sowie der Gefahr steigender Urheberrechtsverletzungen durch Bilddiebstahl durch die neu eingeführte „Teilen“-Funktion auseinanderzusetzen. Die sog. User Expericence auf Basis der aktuellen Nutzeroberfläche steht im Mittelpunkt des Konzerninteresses, weshalb Forderungen der Initiative nach grundlegenden Änderungen überhört wurden. Bezüglich der rechtlichen Bedenken konstatierte die Google-Delegation lediglich, dass es allgemein einer besseren Aufklärung des Nutzers bedürfe.
Laut einer Umfrage des europäischen Branchenverbands CEPIC sind 85% der Bilder, die von visuellen Suchsystemen gefunden werden, rechtswidrige Kopien. 80% dieser illegalen Bilder wurden über Suchmaschinen wie die Google Bildersuche verbreitet.
Offener erscheint Google gegenüber Denkanstößen der Verbände-Initiative im Bereich der besseren Attribution (Fotocredit, Nutzung von Metadaten) sowie bezüglich der Möglichkeiten einer Deaktivierung der Rechtsklick-Funktion (Download und Copy-and-Paste).
Eine Fortsetzung des Gesprächs im Laufe des Jahres wurde von beiden Seiten gewünscht und ein Folgetermin im Sommer anvisiert.