EuGH sieht Benachteiligung von Versandapotheken
Die festen Apothekenabgabepreise in Deutschland beschränken den freien Warenverkehr in der EU. „Die Benachteiligung von Versandapotheken sieht das Gericht konkret darin begründet, dass solche nicht in Deutschland ansässige Apotheken ihren Nachteil, dass sie sich nur über den Versandhandel auf dem deutschen Markt engagieren können, maßgeblich durch niedrigere Preise ausgleichen müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können“, schreiben die Rechtsanwälte von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Bisher bestimmt hauptsächlich die Lage den Wettbewerb unter den deutschen Apotheken, die sich frei niederlassen können. Das tun sie meist dort, wo Verschreiber sind und nicht unbedingt dort, wo ein Versorgungsengpass besteht.
Preiswettbewerb stärkt Versorgung
Das EuGH sieht keine Hinweise darauf, dass ein Preiswettbewerb die Notfallversorgung in Deutschland gefährdet. Derzeit sind aber alle deutsche Apotheken, auch die Versandapotheken, weiter an den festen Abgabepreis gebunden und Versandapotheken im Ausland dürfen Rabatte geben. Eine Inländerdiskriminierung liegt vor. „Ein generelles Verbot des rezeptpflichtigen Arzneimittelversands ist aber keine Lösung. Es würde das deutsche Gesundheitswesen nicht weiterbringen und eine Lösungsoption für eine zukunftsfähige, flächendeckende Arzneimittelversorgung ginge verloren“, sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA.
Bisher schmälern höhere Serviceleistungen den Gewinn der Apotheken. Der Preiswettbewerb könnte die Versorgung sogar stärken, wenn für Service auch angemessene Preise verlangt werden könnten, wie es in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert wird.
Bereits 2006 war eine Höchstpreisverordnung für Medikamente auf dem Tisch der Politik. Doch traditionelle Apothekerverbände wehren sich auch heute noch vehement gegen die Chance, wirklich kaufmännisch handeln zu können. Dabei könnten variable Apothekenabgabepreise Einiges zum Positiven bewegen.
Preiswettbewerb stärkt Versorgung
Das EuGH sieht keine Hinweise darauf, dass ein Preiswettbewerb die Notfallversorgung in Deutschland gefährdet. Derzeit sind aber alle deutsche Apotheken, auch die Versandapotheken, weiter an den festen Abgabepreis gebunden und Versandapotheken im Ausland dürfen Rabatte geben. Eine Inländerdiskriminierung liegt vor. „Ein generelles Verbot des rezeptpflichtigen Arzneimittelversands ist aber keine Lösung. Es würde das deutsche Gesundheitswesen nicht weiterbringen und eine Lösungsoption für eine zukunftsfähige, flächendeckende Arzneimittelversorgung ginge verloren“, sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA.
Bisher schmälern höhere Serviceleistungen den Gewinn der Apotheken. Der Preiswettbewerb könnte die Versorgung sogar stärken, wenn für Service auch angemessene Preise verlangt werden könnten, wie es in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert wird.
Bereits 2006 war eine Höchstpreisverordnung für Medikamente auf dem Tisch der Politik. Doch traditionelle Apothekerverbände wehren sich auch heute noch vehement gegen die Chance, wirklich kaufmännisch handeln zu können. Dabei könnten variable Apothekenabgabepreise Einiges zum Positiven bewegen.