Musik-Streaming in Deutschland wächst seit fünf Jahren
Rund ein Viertel (27 Prozent) der Streamer bezahlt für diese Musik-Angebote, um alle Funktionen ohne Werbung zu nutzen. Das hat eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverband Bitkom ergeben. Somit wächst der Nutzeranteil von Musik-Streaming-Diensten in Deutschland im fünften Jahr in Folge (2013: 9 Prozent, 2014: 32 Prozent, 2015: 37 Prozent, 2016: 39 Prozent). „Neben den riesigen Musik-Bibliotheken bieten Musik-Streaming-Dienste inzwischen auch kuratierte Playlists etwa von Künstlern, Konzerttickets und die Möglichkeit, Musik mit Freunden zu teilen“, sagt Timm Lutter, Bitkom-Experte für Consumer Electronics & Digital Media. „Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass Nutzer die umfassenden Musik-Angebote annehmen.“
Vor allem bei den Jüngeren ist Online-Musik-Streaming beliebt. So nutzen 61 Prozent der 14- bis 29-Jährigen einen Musik-Streaming-Dienst. Unter den 30- bis 49-Jährigen und den 50-bis 64-Jährigen sind es je 40 Prozent. Bei den Über-65-Jährigen streamt rund jeder Vierte (24 Prozent) Audio-Dateien im Internet.
Der Durchbruch für Musik-Streaming-Dienste in Deutschland gelang im Jahr 2012 mit dem Start großer Anbieter. Zuvor kam es im Dezember 2011 zur richtungsweisenden und wegbereitenden Vereinbarung zwischen dem Digitalverband Bitkom und der Verwertungsgesellschaft GEMA. Darin wurden erstmals Urhebervergütungen für Musik-Streaming-Angebote geregelt. „Der Vertrag gab den Musik-Streaming-Anbietern erstmals Rechtssicherheit und somit Planungssicherheit“, so Lutter. Seitdem kommt die Attraktivität der Musik-Streaming-Dienste auch der Musikindustrie zugute. Dank der hohen Einnahmen aus dem digitalen Geschäft stieg auch der weltweite Umsatz mit Musik wieder. „Mindestens 70 Prozent der Einnahmen kostenpflichtiger Streaming-Dienste werden an die Rechteinhaber ausgeschüttet, etwa Labels, Verlage oder Verwertungsgesellschaften“, sagt Lutter.
Gegenüber einem klassischen Download hat Streaming den Vorteil, dass die Inhalte nicht erst langwierig auf die Endgeräte heruntergeladen werden müssen, sondern nur vorübergehend zwischengespeichert werden. Dies ermöglicht, Audio-Dateien direkt und ohne Wartezeit wiederzugeben. Musik-Streaming-Dienste bieten sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Streaming-Angebote. Die kostenlose beziehungsweise werbefinanzierte Variante begrenzt oft die Funktionen oder spielt zwischen einzelnen Titeln Werbespots ab. Kostenpflichtige Premiumaccounts geben dem Nutzer werbefreien und unbegrenzten Zugang zu den Musik-Archiven, oft in besserer Abspielqualität. Um mobiles Datenvolumen zu sparen, ermöglichen einige Anbieter auch eine Download-Option. Zudem gibt es Anbieter, die wie ein personalisiertes Radio funktionieren und Titel je nach ausgewählten Musikgenres abspielen. Einige Streaming-Dienste bieten Musikern auch die Möglichkeit, eigene Stücke hochzuladen und zu teilen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 823 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt. Die Fragestellungen lauteten: „Nutzen Sie kostenpflichtige Musik-Streaming-Dienste?“, „Welche der folgenden Möglichkeiten, im Internet Musik zu hören, nutzen Sie zumindest hin und wieder?“.
Vor allem bei den Jüngeren ist Online-Musik-Streaming beliebt. So nutzen 61 Prozent der 14- bis 29-Jährigen einen Musik-Streaming-Dienst. Unter den 30- bis 49-Jährigen und den 50-bis 64-Jährigen sind es je 40 Prozent. Bei den Über-65-Jährigen streamt rund jeder Vierte (24 Prozent) Audio-Dateien im Internet.
Der Durchbruch für Musik-Streaming-Dienste in Deutschland gelang im Jahr 2012 mit dem Start großer Anbieter. Zuvor kam es im Dezember 2011 zur richtungsweisenden und wegbereitenden Vereinbarung zwischen dem Digitalverband Bitkom und der Verwertungsgesellschaft GEMA. Darin wurden erstmals Urhebervergütungen für Musik-Streaming-Angebote geregelt. „Der Vertrag gab den Musik-Streaming-Anbietern erstmals Rechtssicherheit und somit Planungssicherheit“, so Lutter. Seitdem kommt die Attraktivität der Musik-Streaming-Dienste auch der Musikindustrie zugute. Dank der hohen Einnahmen aus dem digitalen Geschäft stieg auch der weltweite Umsatz mit Musik wieder. „Mindestens 70 Prozent der Einnahmen kostenpflichtiger Streaming-Dienste werden an die Rechteinhaber ausgeschüttet, etwa Labels, Verlage oder Verwertungsgesellschaften“, sagt Lutter.
Gegenüber einem klassischen Download hat Streaming den Vorteil, dass die Inhalte nicht erst langwierig auf die Endgeräte heruntergeladen werden müssen, sondern nur vorübergehend zwischengespeichert werden. Dies ermöglicht, Audio-Dateien direkt und ohne Wartezeit wiederzugeben. Musik-Streaming-Dienste bieten sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Streaming-Angebote. Die kostenlose beziehungsweise werbefinanzierte Variante begrenzt oft die Funktionen oder spielt zwischen einzelnen Titeln Werbespots ab. Kostenpflichtige Premiumaccounts geben dem Nutzer werbefreien und unbegrenzten Zugang zu den Musik-Archiven, oft in besserer Abspielqualität. Um mobiles Datenvolumen zu sparen, ermöglichen einige Anbieter auch eine Download-Option. Zudem gibt es Anbieter, die wie ein personalisiertes Radio funktionieren und Titel je nach ausgewählten Musikgenres abspielen. Einige Streaming-Dienste bieten Musikern auch die Möglichkeit, eigene Stücke hochzuladen und zu teilen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 823 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt. Die Fragestellungen lauteten: „Nutzen Sie kostenpflichtige Musik-Streaming-Dienste?“, „Welche der folgenden Möglichkeiten, im Internet Musik zu hören, nutzen Sie zumindest hin und wieder?“.