Bestätigungslösung bei Telefonwerbung
Peter Hauk (CDU), Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der grün/schwarzen baden-württembergischen Landesregierung, plant einer Pressemeldung zufolge eine Gesetzesinitiative im Bundesrat, um den angeblichen Missbrauch bei Telefonverträgen einzudämmen. Ein telefonisch verabredeter Vertrag soll erst dann rechtswirksam werden, wenn im Nachhinein eine schriftliche Bestätigung erfolgt.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband lehnt diese sach- und fachfremde Idee der schriftlichen, nachträglichen Bestätigungslösung strikt ab, denn diese trifft vollkommen überflüssig die tagtäglich seriöse Kundenansprache und die reibungslose Absprache zwischen Konsument und Anbieter per Telefon.
"Es ist ein Grundprinzip des deutschen Rechts, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Ein Abweichen hiervon wäre ein Systembruch und würde tief in das bestehende Vertragsrecht eingreifen", so Tapp.
Zudem beschränke die Pflicht zur schriftlichen Bestätigung die gesetzliche Vertragsfreiheit sowohl der Verbraucher wie die der Wirtschaft. Den Verbrauchern wäre die praktische Möglichkeit genommen, bereits am Telefon einen wirksamen und verlässlichen Vertrag zu schließen - gerade dieser unkomplizierte Service liegt im primären Interesse des Verbrauchers.
Tapp weiter: "Die Planungen sind zudem völlig sachfremd und unsinnig, weil der Verbraucher vor etwaiger Überrumpelung am Telefon schon jetzt durch das bewährte und europaweit geltende Widerrufsrecht bei Vertragsschluss am Telefon richtigerweise, rechtssicher und ausreichend geschützt ist."
DDV-Präsident Patrick Tapp warnt deutlich davor, ohne Sach- und Rechtsverstand aus purem Populismus und unter vorsätzlicher Missachtung der schon jetzt verbraucherschützenden Rechtslage, staatlich bevormundend in das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Wirtschaft einzugreifen.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband lehnt diese sach- und fachfremde Idee der schriftlichen, nachträglichen Bestätigungslösung strikt ab, denn diese trifft vollkommen überflüssig die tagtäglich seriöse Kundenansprache und die reibungslose Absprache zwischen Konsument und Anbieter per Telefon.
"Es ist ein Grundprinzip des deutschen Rechts, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Ein Abweichen hiervon wäre ein Systembruch und würde tief in das bestehende Vertragsrecht eingreifen", so Tapp.
Zudem beschränke die Pflicht zur schriftlichen Bestätigung die gesetzliche Vertragsfreiheit sowohl der Verbraucher wie die der Wirtschaft. Den Verbrauchern wäre die praktische Möglichkeit genommen, bereits am Telefon einen wirksamen und verlässlichen Vertrag zu schließen - gerade dieser unkomplizierte Service liegt im primären Interesse des Verbrauchers.
Tapp weiter: "Die Planungen sind zudem völlig sachfremd und unsinnig, weil der Verbraucher vor etwaiger Überrumpelung am Telefon schon jetzt durch das bewährte und europaweit geltende Widerrufsrecht bei Vertragsschluss am Telefon richtigerweise, rechtssicher und ausreichend geschützt ist."
DDV-Präsident Patrick Tapp warnt deutlich davor, ohne Sach- und Rechtsverstand aus purem Populismus und unter vorsätzlicher Missachtung der schon jetzt verbraucherschützenden Rechtslage, staatlich bevormundend in das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Wirtschaft einzugreifen.