Acxiom begrüßt einheitliche EU-Datenschutzverordnung
Als ein führender Dienstleister für Daten, Analysen und Software-as-a-Service-Lösungen begrüßt Acxiom, dass es ein einheitliches Datenschutzgesetz in der EU geben wird. Da einige wichtige Änderungen stark vom deutschen Datenschutz (wie z.B. die Definition pseudonymer Daten oder der Datenschutzbeauftragte) beeinflusst sind, werden die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen nicht ganz so gravierend sein wie in anderen europäischen Ländern.
Für die Zukunft bedeutet die neue Verordnung, dass Unternehmen bei der Umsetzung von Marketingmaßnahmen einige Änderungen beachten müssen. Acxiom empfiehlt daher Unternehmen, mehr Ressourcen für den Datenschutzbeauftragten zu schaffen, um Anfragen von Verbrauchern ausreichend bearbeiten können. Denn Verbraucher erhalten ab 2018 das Recht, alle Fragen zu ihren personenbezogenen Daten beantwortet zu bekommen. Zudem müssen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten in der erweiterten Datenschutzerklärung z.B. auf der Website genannt sein. Für Unternehmen bedeutet die neue Verordnung auch eine genaue Prüfung ihres Datenschutzes. Zudem sollte die Datenverarbeitung inventarisiert werden.
„Von den Neuerungen profitieren nicht nur die Verbraucher. Auch allen in Europa tätigen Unternehmen gibt die neue Verordnung europaweit Rechtssicherheit“, so Carsten Diepenbrock, Managing Director von Acxiom Deutschland GmbH. „Unabhängig von den neuen Bestimmungen wird sich Acxiom auch weiterhin aktiv an der Gestaltung von Verhaltenskodizes für die Wirtschaft bei der Beachtung des Rechts auf Privatsphäre des Verbrauchers beteiligen.“
Für die Zukunft bedeutet die neue Verordnung, dass Unternehmen bei der Umsetzung von Marketingmaßnahmen einige Änderungen beachten müssen. Acxiom empfiehlt daher Unternehmen, mehr Ressourcen für den Datenschutzbeauftragten zu schaffen, um Anfragen von Verbrauchern ausreichend bearbeiten können. Denn Verbraucher erhalten ab 2018 das Recht, alle Fragen zu ihren personenbezogenen Daten beantwortet zu bekommen. Zudem müssen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten in der erweiterten Datenschutzerklärung z.B. auf der Website genannt sein. Für Unternehmen bedeutet die neue Verordnung auch eine genaue Prüfung ihres Datenschutzes. Zudem sollte die Datenverarbeitung inventarisiert werden.
„Von den Neuerungen profitieren nicht nur die Verbraucher. Auch allen in Europa tätigen Unternehmen gibt die neue Verordnung europaweit Rechtssicherheit“, so Carsten Diepenbrock, Managing Director von Acxiom Deutschland GmbH. „Unabhängig von den neuen Bestimmungen wird sich Acxiom auch weiterhin aktiv an der Gestaltung von Verhaltenskodizes für die Wirtschaft bei der Beachtung des Rechts auf Privatsphäre des Verbrauchers beteiligen.“