Neuer EU-Richtlinienvorschlag zum Kaufrecht
Heute hat die Europäische Kommission den Entwurf für eine neue Richtlinie für den Waren-Kauf vorgelegt. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) kritisiert diese massiv.
Moderne Handelsprozesse und europäische Politik gehen offenbar nicht zusammen. Mit dem heute vorgelegten Richtlinienentwurf ignoriert Brüssel den fortschreitenden Wandel in der europäischen Handelslandschaft. Richtig ist, dass unterschiedliche nationale Gewährleistungsrechte ein Hemmnis im grenzüberschreitenden Handel bilden. Doch mit dem heute vorgelegten Richtlinienvorschlag, der nur für den Online- und Versandhandel gelten soll, diskriminiert die Kommission unsere Branche. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Onlinehandel, wo der Kunde jetzt schon viel besser geschützt ist, andere Regelungen gelten sollen, als beim Einkauf im Geschäft.
Die Realität des Einkaufens ist jetzt schon Multichannel. Eine Differenzierung der Vertriebskanäle findet weder im Handel, erst recht nicht beim Verbraucher statt. Kunden kaufen beim gleichen Händler sowohl online, als auch offline ein. Die irrigen Vorstellungen der Kommission würden letztlich zu zwei Kundenklassen innerhalb einunddesselben Unternehmens führen. Die Schaffung eines besonderen Gewährleistungsrechts für Online- und Distanzhändler entspricht nicht dem Zeitgeist, sondern einer realitätsfremden Aufspaltung der Geschäftsprozesse.
Hinzu soll kommen, dass böswillige Kunden künftig zwei Jahre lang mit der bloßen Behauptung, ein Mangel liege vor, die Rückgabe der Ware oder Reduzierung des Kaufpreises vom Händler erreichen können. Dies öffnet Missbrauch Tür und Tor, schafft Unsicherheit im Handel und wird zu höheren Verbraucherpreisen führen.
„Die Kommission behauptet zwar, sie wolle den grenzüberschreitenden Online- und Versandhandel stärken. Tatsächlich wirft sie unserer Branche mal wieder einen Knüppel zwischen die Beine. Zudem ignoriert sie die Realität moderner Handelsprozesse und schafft Unsicherheit und Missbrauchsmöglichkeiten.“, kommentiert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. „Statt dessen sollte die Kommission eine wohl durchdachte Reform aus einem Guss für alle Vertriebsformen liefern und sich z.B. der Harmonisierung der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in Europa widmen.“, ergänzt Wenk-Fischer.
Moderne Handelsprozesse und europäische Politik gehen offenbar nicht zusammen. Mit dem heute vorgelegten Richtlinienentwurf ignoriert Brüssel den fortschreitenden Wandel in der europäischen Handelslandschaft. Richtig ist, dass unterschiedliche nationale Gewährleistungsrechte ein Hemmnis im grenzüberschreitenden Handel bilden. Doch mit dem heute vorgelegten Richtlinienvorschlag, der nur für den Online- und Versandhandel gelten soll, diskriminiert die Kommission unsere Branche. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Onlinehandel, wo der Kunde jetzt schon viel besser geschützt ist, andere Regelungen gelten sollen, als beim Einkauf im Geschäft.
Die Realität des Einkaufens ist jetzt schon Multichannel. Eine Differenzierung der Vertriebskanäle findet weder im Handel, erst recht nicht beim Verbraucher statt. Kunden kaufen beim gleichen Händler sowohl online, als auch offline ein. Die irrigen Vorstellungen der Kommission würden letztlich zu zwei Kundenklassen innerhalb einunddesselben Unternehmens führen. Die Schaffung eines besonderen Gewährleistungsrechts für Online- und Distanzhändler entspricht nicht dem Zeitgeist, sondern einer realitätsfremden Aufspaltung der Geschäftsprozesse.
Hinzu soll kommen, dass böswillige Kunden künftig zwei Jahre lang mit der bloßen Behauptung, ein Mangel liege vor, die Rückgabe der Ware oder Reduzierung des Kaufpreises vom Händler erreichen können. Dies öffnet Missbrauch Tür und Tor, schafft Unsicherheit im Handel und wird zu höheren Verbraucherpreisen führen.
„Die Kommission behauptet zwar, sie wolle den grenzüberschreitenden Online- und Versandhandel stärken. Tatsächlich wirft sie unserer Branche mal wieder einen Knüppel zwischen die Beine. Zudem ignoriert sie die Realität moderner Handelsprozesse und schafft Unsicherheit und Missbrauchsmöglichkeiten.“, kommentiert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. „Statt dessen sollte die Kommission eine wohl durchdachte Reform aus einem Guss für alle Vertriebsformen liefern und sich z.B. der Harmonisierung der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in Europa widmen.“, ergänzt Wenk-Fischer.