Leipziger Karikaturenverbot verstößt gegen Verfassung
In einem Bescheid an die Organisatoren einer für den heutigen Montag geplanten Demonstration hatte die kommunale Versammlungsbehörde verfügt: „Das Zeigen sogenannter Mohammed-Karikaturen sowie anderer den Islam oder andere Religionen beschimpfender oder böswillig verunglimpfender Plakate, Transparente, Banner oder anderer Kundgebungsmittel wird untersagt.“ DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte, dass die Stadt Leipzig mit dem Karikaturenverbot ihre Kompetenzen überschritten habe: „Es ist nicht Aufgabe eines Ordnungsamts, über die Zulässigkeit von Mitteln der Satire zu entscheiden.“ Es sei unglaublich, dass eine deutsche Behörde das verbieten wolle, wofür weltweit seit dem Attentat gegen die Redaktion von Charlie Hebdo Menschen auf die Straße gingen: die Meinungsfreiheit.
„Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das auch in Leipzig gelten muss“,forderte der DJV-Vorsitzende. Dabei sei es unerheblich, ob die Mohammed-Karikaturen von den Islam-Gegnern der örtlichen Pegida-Bewegung benutzt werden sollten. „Die Stadtverwaltung darf nicht die Verfassung nach Gutdünken auslegen.“
„Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das auch in Leipzig gelten muss“,forderte der DJV-Vorsitzende. Dabei sei es unerheblich, ob die Mohammed-Karikaturen von den Islam-Gegnern der örtlichen Pegida-Bewegung benutzt werden sollten. „Die Stadtverwaltung darf nicht die Verfassung nach Gutdünken auslegen.“