Mindestlohn-Debatte: DDV ruft Große Koalition zur Vernunft auf
Der Deutsche Dialogmarketing Verband bezieht Stellung in der Mindestlohn-Debatte der Großen Koalition und kritisiert den erneuten Aufruf von Arbeitsministerin Andrea Nahles nach einem Mindestlohn für alle Arbeitnehmer ohne Ausnahme. Der Verband ist vielmehr der Ansicht, dass Ausnahmen, wie sie derzeit die CSU diskutiert, nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig für einen stabilen Arbeitsmarkt sind.
Patrick Tapp, Vizepräsident des DDV: "Wir brauchen definitiv Ausnahmeregelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, etwa für Schüler, Praktikanten oder Rentner und Hausfrauen, insbesondere dann, wenn es sich um Zuverdienst und nicht um Existenzsicherung handelt. Eine Gleichbehandlung mit einem regulären Angestelltenverhältnis ist weder leistungsgerecht, noch gerechtfertigt. Diese Pauschalisierung wird den Arbeitsstrukturen vieler Branchen nicht gerecht."
In der Dialogmarketingbranche, deren Interessen der DDV vertritt, gebe es einige Bereiche wie etwa Haushaltswerbung und Zustellung, in denen vorwiegend geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zum Tragen kämen. Diese Bereiche seien insbesondere auch für Arbeitskräfte mit Erschwernissen, die dem Arbeitsmarkt trotz nicht vollumfänglicher Leistungsfähigkeit wieder zugeführt werden können, sehr wichtig. Die Vertreter solcher Bereiche stünden nun vor der Frage, ob unter den neuen Vorzeichen eine weitere Beschäftigung überhaupt tragbar sei.
Patrick Tapp: "Wenn die neue Regierung am flächendeckenden Mindestlohn festhält, läuft sie Gefahr, die Stabilität des deutschen Arbeitsmarktes zu gefährden. Es braucht eine differenzierte Betrachtung und eine ebensolche Regelung, damit nicht die Arbeitslosigkeit in einigen bisher stabilen Branchen steigt."
Patrick Tapp, Vizepräsident des DDV: "Wir brauchen definitiv Ausnahmeregelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, etwa für Schüler, Praktikanten oder Rentner und Hausfrauen, insbesondere dann, wenn es sich um Zuverdienst und nicht um Existenzsicherung handelt. Eine Gleichbehandlung mit einem regulären Angestelltenverhältnis ist weder leistungsgerecht, noch gerechtfertigt. Diese Pauschalisierung wird den Arbeitsstrukturen vieler Branchen nicht gerecht."
In der Dialogmarketingbranche, deren Interessen der DDV vertritt, gebe es einige Bereiche wie etwa Haushaltswerbung und Zustellung, in denen vorwiegend geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zum Tragen kämen. Diese Bereiche seien insbesondere auch für Arbeitskräfte mit Erschwernissen, die dem Arbeitsmarkt trotz nicht vollumfänglicher Leistungsfähigkeit wieder zugeführt werden können, sehr wichtig. Die Vertreter solcher Bereiche stünden nun vor der Frage, ob unter den neuen Vorzeichen eine weitere Beschäftigung überhaupt tragbar sei.
Patrick Tapp: "Wenn die neue Regierung am flächendeckenden Mindestlohn festhält, läuft sie Gefahr, die Stabilität des deutschen Arbeitsmarktes zu gefährden. Es braucht eine differenzierte Betrachtung und eine ebensolche Regelung, damit nicht die Arbeitslosigkeit in einigen bisher stabilen Branchen steigt."