Unerlaubte Telefonwerbung durch Rufnummernunterdrückung
Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) beobachtet aufmerksam, dass die Bundesnetzagentur konsequent Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und der Rufnummernunterdrückung aufdecken und juristisch verfolgen will. So hatte sie am 21. November in einer Pressemitteilung verlauten lassen, erstmals mit Durchsuchungen auf den durch Verbraucher geäußerten Verdacht von Verstößen zu reagieren.
Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Kommunikation: "Verstöße gegen unerlaubte Telefonwerbung müssen aufgedeckt werden, gerade auch um das seriöse Telefonmarketing zu schützen. Dass die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung explizit betont, bei ihren Aktivitäten gelte bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung, gehört dabei zum guten Ton und ist selbstverständlich. Wichtig ist aber, dass die Bundesnetzagentur nicht den Eindruck erweckt, eine Hexenjagd zu veranstalten. Es geht ausschließlich darum, das Fehlverhalten einzelner Unternehmen aufzudecken und entsprechend zu ahnden." Telefonmarketing sei ein etabliertes Instrument des Kundendienstes, dessen Vorteile die Verbraucher anerkennen und täglich nutzen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses wertvolle Instrument - weder durch kriminelle Einzelfälle, noch durch überzogene Ermittlungseinsätze - in Misskredit gezogen wird."
Tapp mahnt, dabei die Angemessenheit der Mittel zu beachten: "Mancher Steuerzahler mag sich fragen, ob der bloße Anfangsverdacht einer Rufnummernunterdrückung eine Hausdurchsuchung in Kohortenstärke mit 14 Mitarbeitern und Kräften der örtlichen Polizei rechtfertigt."
Meldung der Bundesnetzagentur
Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Kommunikation: "Verstöße gegen unerlaubte Telefonwerbung müssen aufgedeckt werden, gerade auch um das seriöse Telefonmarketing zu schützen. Dass die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung explizit betont, bei ihren Aktivitäten gelte bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung, gehört dabei zum guten Ton und ist selbstverständlich. Wichtig ist aber, dass die Bundesnetzagentur nicht den Eindruck erweckt, eine Hexenjagd zu veranstalten. Es geht ausschließlich darum, das Fehlverhalten einzelner Unternehmen aufzudecken und entsprechend zu ahnden." Telefonmarketing sei ein etabliertes Instrument des Kundendienstes, dessen Vorteile die Verbraucher anerkennen und täglich nutzen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses wertvolle Instrument - weder durch kriminelle Einzelfälle, noch durch überzogene Ermittlungseinsätze - in Misskredit gezogen wird."
Tapp mahnt, dabei die Angemessenheit der Mittel zu beachten: "Mancher Steuerzahler mag sich fragen, ob der bloße Anfangsverdacht einer Rufnummernunterdrückung eine Hausdurchsuchung in Kohortenstärke mit 14 Mitarbeitern und Kräften der örtlichen Polizei rechtfertigt."
Meldung der Bundesnetzagentur