Landgericht Köln verbietet heute Tagesschau-Apps
Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an Verleger und ARD, auch nach dem heutigen Urteilsspruch zu den Tagesschau-Apps eine Verständigung außerhalb der Gerichtssäle zu suchen. Die Apps sind heute vom Landgericht Köln in der Form vom 15. Juni 2011 verboten worden. "Das Urteil darf nicht überdecken, dass ARD und Verleger gemeinsam für Qualitätsjournalismus und publizistische Vielfalt stehen", betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Gegeneinander lenke davon ab, dass andere Akteure im Netz die Zukunft des Journalismus bedrohten.
Acht Zeitungsverlage hatten gegen die ARD geklagt, da sie die kostenlose Tagesschau-App als presseähnliches Angebot und damit als rechtswidrige Konkurrenz zu ihrem Online-Angebot betrachteten. Sie kritisierten, dass mit Rundfunkgebühren umfangreiche Portale ohne unternehmerisches Risiko finanziert würden. Die ARD hielt dagegen, dass digitale Hintergrundinformationen zum Programm unverzichtbar seien. Das Landgericht Köln hat heute die Tagesschau-Apps in der Form vom 15. Juni 2011 verboten, da sie nach Auffassung des Gerichts gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Die Apps werden demnach als nicht hinreichend sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot bewertet. Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch der Verleger sei damit begründet. Ein generelles Verbot scheidet nach Auffassung des Gerichts allerdings aus, weil die App den Drei-Stufen-Test durchlaufen hat, den der Staatsvertrag vorsieht. Daher hat die Kammer auch die Kosten des Rechtsstreits zu 20 Prozent der Klägerseite auferlegt.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Durch das Urteil ist die Grundproblematik nicht vom Tisch. Ich hoffe, dass beide Seiten ihre erst jüngst erneuerte Gesprächsbereitschaft in die Tat umsetzen."
Acht Zeitungsverlage hatten gegen die ARD geklagt, da sie die kostenlose Tagesschau-App als presseähnliches Angebot und damit als rechtswidrige Konkurrenz zu ihrem Online-Angebot betrachteten. Sie kritisierten, dass mit Rundfunkgebühren umfangreiche Portale ohne unternehmerisches Risiko finanziert würden. Die ARD hielt dagegen, dass digitale Hintergrundinformationen zum Programm unverzichtbar seien. Das Landgericht Köln hat heute die Tagesschau-Apps in der Form vom 15. Juni 2011 verboten, da sie nach Auffassung des Gerichts gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Die Apps werden demnach als nicht hinreichend sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot bewertet. Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch der Verleger sei damit begründet. Ein generelles Verbot scheidet nach Auffassung des Gerichts allerdings aus, weil die App den Drei-Stufen-Test durchlaufen hat, den der Staatsvertrag vorsieht. Daher hat die Kammer auch die Kosten des Rechtsstreits zu 20 Prozent der Klägerseite auferlegt.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Durch das Urteil ist die Grundproblematik nicht vom Tisch. Ich hoffe, dass beide Seiten ihre erst jüngst erneuerte Gesprächsbereitschaft in die Tat umsetzen."