BITKOM zu ACTA: Europaparlament lehnt Ratifizierung von ACTA ab
Das Europäische Parlament (EP) in Brüssel hat heute die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) abgelehnt. Das völkerrechtliche Handelsabkommen sollte internationale Standards bei der Verfolgung von Produkt- und Markenpiraterie schaffen. Die EU-Kommission hatte den Vertragstext dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Das EP wollte das Ergebnis dieser Prüfung aber nicht abwarten.
BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf kommentiert das Urteil:
„Im Ausgangspunkt sollte ACTA international einheitliche Mechanismen entwickeln, um grenzüberschreitend gegen Plagiate von physischen Produkten vorgehen zu können – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Die Regelungen wurden auf Schutzrechtsverletzungen im digitalen Bereich erweitert. BITKOM unterstützt zwar das Vorgehen gegen Produktpiraterie. Plagiate, die auf dem Postweg oder in Containern nach Deutschland eingeführt werden, benötigen allerdings andere Mechanismen als digitale Urheberrechtsverletzungen. Daher bietet sich eine separate Behandlung beider Themen an.
In der aktuellen Fassung von Acta haben wir nur wenige Angriffspunkte gesehen. Die meisten dort genannten Verpflichtungen werden von Deutschland bereits erfüllt, und Acta hätte nichts Wesentliches am deutschen Recht geändert.
Geistiges Eigentum muss international geschützt werden. Ein internationaler Konsens im Vorgehen gegen Produktpiraterie ist weiterhin dringend notwendig, weil nationales Recht allein heutzutage wenig hilft. Maßnahmen gegen Piraterie im Internet dürfen dabei Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis und die Informationsfreiheit nicht gefährden. Zudem müssen sie verhältnismäßig sein.
Auch sollten die Zeiten internationaler Geheimdiplomatie der Vergangenheit angehören. Die digitale Welt braucht transparente Entscheidungsprozesse. Sonst arbeiten wie bei ACTA hochbezahlte Expertenteams jahrelang umsonst, weil man die Betroffenen nicht einbezogen hat.“
BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf kommentiert das Urteil:
„Im Ausgangspunkt sollte ACTA international einheitliche Mechanismen entwickeln, um grenzüberschreitend gegen Plagiate von physischen Produkten vorgehen zu können – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Die Regelungen wurden auf Schutzrechtsverletzungen im digitalen Bereich erweitert. BITKOM unterstützt zwar das Vorgehen gegen Produktpiraterie. Plagiate, die auf dem Postweg oder in Containern nach Deutschland eingeführt werden, benötigen allerdings andere Mechanismen als digitale Urheberrechtsverletzungen. Daher bietet sich eine separate Behandlung beider Themen an.
In der aktuellen Fassung von Acta haben wir nur wenige Angriffspunkte gesehen. Die meisten dort genannten Verpflichtungen werden von Deutschland bereits erfüllt, und Acta hätte nichts Wesentliches am deutschen Recht geändert.
Geistiges Eigentum muss international geschützt werden. Ein internationaler Konsens im Vorgehen gegen Produktpiraterie ist weiterhin dringend notwendig, weil nationales Recht allein heutzutage wenig hilft. Maßnahmen gegen Piraterie im Internet dürfen dabei Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis und die Informationsfreiheit nicht gefährden. Zudem müssen sie verhältnismäßig sein.
Auch sollten die Zeiten internationaler Geheimdiplomatie der Vergangenheit angehören. Die digitale Welt braucht transparente Entscheidungsprozesse. Sonst arbeiten wie bei ACTA hochbezahlte Expertenteams jahrelang umsonst, weil man die Betroffenen nicht einbezogen hat.“