Die meisten Unternehmen erlauben private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Die meisten deutschen Unternehmen (59 Prozent) lassen zu, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat das Internet nutzen. Sie gestatten beispielsweise, private E-Mails abzurufen oder Nachrichtenseiten zu besuchen. Das geht aus einer Erhebung im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM hervor. Knapp ein Drittel der Firmen (30 Prozent) verbietet dagegen privates Surfen komplett, 11 Prozent haben gar keine Regelung. Der BITKOM rät Unternehmen, dem Thema offen gegenüberzustehen und den Mitarbeitern mit einem Vertrauensvorschuss zu begegnen. Grund sei die zunehmende Verschmelzung von Berufs- und Privatleben. „Ein kategorisches Surf-Verbot am Arbeitsplatz sollte auf gut begründete Sonderfälle beschränkt sein“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Neun von zehn Arbeitnehmern sind notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen, Kunden und Vorgesetzte erreichbar, sodass beide Seiten von einer flexiblen Regelung profitieren“, betont Rohleder. BITKOM zufolge nutzen zwei Drittel der Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke.
Jedes vierte Unternehmen erlaubt die private Internetnutzung unter Auflagen, entweder durch technische Filter oder Einschränkungen für bestimmte Online-Dienste. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Internetdienste wie soziale Netzwerke zu sperren, um private Online-Aktivitäten im Rahmen zu halten. Mit Filtern innerhalb der Firmen-IT können bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockiert werden.
Große Unternehmen handhaben die private Internetnutzung strenger als kleine. Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro erlauben das private Surfen nur zu 13 Prozent ohne Einschränkungen, 56 Prozent untersagen es komplett. Konzerne verfügen eher über die Ressourcen und das Know-how, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichten häufig aus Kostengründen auf solche Einschränkungen. Jede zweite Firma (49 Prozent) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen uneingeschränkt, nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus.
Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Problemen führen, warnt BITKOM. „Wir empfehlen Arbeitgebern, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder.
Die Internet-Vorschriften von Unternehmen müssen auch Datenschutz und IT-Sicherheit berücksichtigen. „Wenn man tausend PC-Arbeitsplätze verwalten muss, hat man tausend potenzielle Einfallstore für Internet-Kriminelle. Um das Risiko zu verkleinern, braucht es einheitliche Sicherheits-Standards, die von der IT-Abteilung kontrolliert werden können“, erklärt Rohleder.
Zur Methodik: Basis ist eine Erhebung des Instituts Aris im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 800 IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen befragt.
Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher
Medienpolitik & Recht
Tel.: +49.30.27576-112
c.spahr@bitkom.org
Jedes vierte Unternehmen erlaubt die private Internetnutzung unter Auflagen, entweder durch technische Filter oder Einschränkungen für bestimmte Online-Dienste. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Internetdienste wie soziale Netzwerke zu sperren, um private Online-Aktivitäten im Rahmen zu halten. Mit Filtern innerhalb der Firmen-IT können bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockiert werden.
Große Unternehmen handhaben die private Internetnutzung strenger als kleine. Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro erlauben das private Surfen nur zu 13 Prozent ohne Einschränkungen, 56 Prozent untersagen es komplett. Konzerne verfügen eher über die Ressourcen und das Know-how, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichten häufig aus Kostengründen auf solche Einschränkungen. Jede zweite Firma (49 Prozent) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen uneingeschränkt, nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus.
Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Problemen führen, warnt BITKOM. „Wir empfehlen Arbeitgebern, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder.
Die Internet-Vorschriften von Unternehmen müssen auch Datenschutz und IT-Sicherheit berücksichtigen. „Wenn man tausend PC-Arbeitsplätze verwalten muss, hat man tausend potenzielle Einfallstore für Internet-Kriminelle. Um das Risiko zu verkleinern, braucht es einheitliche Sicherheits-Standards, die von der IT-Abteilung kontrolliert werden können“, erklärt Rohleder.
Zur Methodik: Basis ist eine Erhebung des Instituts Aris im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 800 IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen befragt.
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