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DJV mahnt Gesetzgeber: Rechte von Journalisten achten!

Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, bei anstehenden Gesetzgebungsvorhaben Rechte von Journalisten zu achten.
Dies gelte etwa bei dem vom Koalitionsausschuss beschlossenen Leistungsschutzrecht der Presseverlage. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bekräftigte die bisherige Position des DJV zu dem Vorhaben: "Wenn Suchmaschinen künftig für die Nutzung von journalistischen Werken der Zeitungsverlage bezahlen sollen, müssen die Urheber angemessen am Aufkommen beteiligt werden." Konken begrüßte, dass sich der Koalitionsausschuss auf die Verteilung der Erlöse durch eine Verwertungsgesellschaft festgelegt habe: "Das Verteilungsverfahren muss gerecht, transparent und nachvollziehbar sein."

Als positiv wertete der DJV-Vorsitzende auch das klare Bekenntnis des Koalitionsausschusses zum Pressefreiheitsgesetz, das von CDU/CSU und FDP jetzt zügig in die zweite und dritte Lesung des Bundestags eingebracht werden solle. "Dieses Gesetz ist überfällig", sagte Konken. "Der wirksame Schutz vor ungerechtfertigter Strafverfolgung wegen des so genannten Geheimnisverrats darf nicht auf die lange Bank geschoben werden."

Kritisch äußerte sich der DJV-Vorsitzende zu den von der Koalition geplanten Änderungen im Pressefusionsrecht. Der Koalitionsausschuss hatte sich für eine Erhöhung der Aufgreifschwelle von 25 auf 62,5 Millionen Euro Umsatz und die Anhebung der Bagatellmarktklausel auf knapp 1,9 Millionen ausgesprochen. Konken: "Die Medienvielfalt muss in Deutschland erhalten bleiben. Das geschieht am besten mit den bestehenden Regelungen des Pressefusionsrechts."






Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner


Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de