DVTM lobt Google als "Vorreiter beim Datenschutz"
Mit der Vereinheitlichung seiner Datenschutzrichtlinien über alle Dienste und alle europäischen Länder hinweg erweist sich Google als Vorreiter für den europäischen Datenschutz, lobt der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM). "Der US-Konzern hat damit im Grunde der von EU-Kommissarin Viviane Reding geplanten EU-Verordnung vorgegriffen, die den Datenschutz in Europa einheitlich regeln will", erklärt der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles. Die Aufforderung der so genannten "Artikel 29 Arbeitsgruppe" an Google, die Vereinheitlichung zu verschieben, zeige nur, dass die Bürokratie "offenbar noch gar nicht auf eine europaweite Regelung zum Datenschutz ausreichend vorbereitet" sei, meint Zilles. Durch das Vorpreschen von Google erhofft sich der Verbandschef eine "Beschleunigung bei der Umsetzung des von Viviane Reding aufgebrachten Konzepts einer EU-weiten Vereinheitlichung".
Das Vorgehen des US-Konzerns, ab 1. März bei allen Google-Diensten die selben Datenschutzbestimmungen zur Anwendung zu bringen, stellt eine wesentliche Erleichterung für die Verbraucher dar, urteilt der DVTM. Die "Artikel 29 Arbeitsgruppe", ein unabhängiges Gremium der Datenschützer aller EU-Mitgliedstaaten, müsse jetzt zügig reagieren, fordert der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien. "Es liegt bei den Datenschützern, zu prüfen, ob Google mit der neuen Regelung die Datenschutzbestimmungen in den einzelnen Ländern der EU einhält", fordert DVTM-Chef Renatus Zilles.
Der Vorstoß von Google verdeutlicht nach Einschätzung des Verbandes, wie dringend die Einführung einer europaweit einheitlichen Datenschutzregelung nach dem One-Stop-Shop-Prinzip ist. Demnach sollen Firmen für die gesamte EU einen einzigen Ansprechpartner in Sachen Datenschutz haben, nicht in jedem Mitgliedstaat einen. "Ein deutscher Mittelständler kann es sich im Unterschied zu Konzernen wie Google überhaupt nicht leisten, in allen EU-Staaten Dienste anzubieten, weil er keine Heerscharen von Juristen mit der Prüfung des Datenschutzes beauftragen kann. Das Vorpreschen von Google zur Vereinheitlichung wird also lang- und hoffentlich schon kurzfristig den mittelständischen Firmen in allen EU-Staaten zugute kommen, die Produkte und Services über das Netz europaweit anbieten wollen", sagt DVTM-Chef Renatus Zilles.
Das Vorgehen des US-Konzerns, ab 1. März bei allen Google-Diensten die selben Datenschutzbestimmungen zur Anwendung zu bringen, stellt eine wesentliche Erleichterung für die Verbraucher dar, urteilt der DVTM. Die "Artikel 29 Arbeitsgruppe", ein unabhängiges Gremium der Datenschützer aller EU-Mitgliedstaaten, müsse jetzt zügig reagieren, fordert der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien. "Es liegt bei den Datenschützern, zu prüfen, ob Google mit der neuen Regelung die Datenschutzbestimmungen in den einzelnen Ländern der EU einhält", fordert DVTM-Chef Renatus Zilles.
Der Vorstoß von Google verdeutlicht nach Einschätzung des Verbandes, wie dringend die Einführung einer europaweit einheitlichen Datenschutzregelung nach dem One-Stop-Shop-Prinzip ist. Demnach sollen Firmen für die gesamte EU einen einzigen Ansprechpartner in Sachen Datenschutz haben, nicht in jedem Mitgliedstaat einen. "Ein deutscher Mittelständler kann es sich im Unterschied zu Konzernen wie Google überhaupt nicht leisten, in allen EU-Staaten Dienste anzubieten, weil er keine Heerscharen von Juristen mit der Prüfung des Datenschutzes beauftragen kann. Das Vorpreschen von Google zur Vereinheitlichung wird also lang- und hoffentlich schon kurzfristig den mittelständischen Firmen in allen EU-Staaten zugute kommen, die Produkte und Services über das Netz europaweit anbieten wollen", sagt DVTM-Chef Renatus Zilles.