Vorratsdatenspeicherung ist überflüssig
Der Deutsche Journalisten-Verband hat an die Fraktionen der Regierungskoalition appelliert, Pläne für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu verfolgen.
Hintergrund ist eine Studie des Max-Planck-Instituts, der zufolge die Vorratsdatenspeicherung in Ermittlungsverfahren keine positiven Auswirkungen auf die Aufklärung von Verbrechen habe. „Die Studie hat die inhaltliche Begründung für eine Neuauflage der Datenspeicherung vom Tisch gewischt“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Es gibt jetzt keinerlei Notwendigkeit mehr, über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nachzudenken.“
Der DJV lehnt seit Jahren die Vorratsdatenspeicherung ab. Sie zerstört aus Sicht des DJV und anderer Organisationen die Berufsgeheimnisse von Anwälten, Ärzten, Seelsorgern, Journalisten und Beratungsberufen. Sie begünstigt Datenpannen und Datenmissbrauch. Für Journalisten untergräbt sie den Schutz von deren Quellen und beschädigt damit im Kern die Pressefreiheit. „Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende, „würde den Informantenschutz aushebeln und die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Journalisten zerstören.“
Bestätigt in seiner Haltung sieht sich der DJV durch die Kritik des irischen höchsten Gerichtshofs an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht hat sich in diesen Tagen an den Europäischen Gerichtshof mit der Frage gewandt, ob die Richtlinie gegen die Grundrechtecharta oder die Menschenrechtskonvention der EU verstoße.
Der DJV fordert die Bundesregierung auf, die aktuelle Studie ernst zu nehmen und sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.
Hintergrund ist eine Studie des Max-Planck-Instituts, der zufolge die Vorratsdatenspeicherung in Ermittlungsverfahren keine positiven Auswirkungen auf die Aufklärung von Verbrechen habe. „Die Studie hat die inhaltliche Begründung für eine Neuauflage der Datenspeicherung vom Tisch gewischt“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Es gibt jetzt keinerlei Notwendigkeit mehr, über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nachzudenken.“
Der DJV lehnt seit Jahren die Vorratsdatenspeicherung ab. Sie zerstört aus Sicht des DJV und anderer Organisationen die Berufsgeheimnisse von Anwälten, Ärzten, Seelsorgern, Journalisten und Beratungsberufen. Sie begünstigt Datenpannen und Datenmissbrauch. Für Journalisten untergräbt sie den Schutz von deren Quellen und beschädigt damit im Kern die Pressefreiheit. „Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende, „würde den Informantenschutz aushebeln und die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Journalisten zerstören.“
Bestätigt in seiner Haltung sieht sich der DJV durch die Kritik des irischen höchsten Gerichtshofs an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht hat sich in diesen Tagen an den Europäischen Gerichtshof mit der Frage gewandt, ob die Richtlinie gegen die Grundrechtecharta oder die Menschenrechtskonvention der EU verstoße.
Der DJV fordert die Bundesregierung auf, die aktuelle Studie ernst zu nehmen und sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.