Der Bundesgerichtshof (BGH) erschwert Ansprüche gegen kontoführende
Bank aufgrund von Phishing-Attacken insbesondere dann, wenn der
Bankkunde Warnhinweise nicht beachtet.
Durch eine Reihe jüngerer Gerichtsentscheidungen ist die Frage der Haftung für Werbeverstöße von Beauftragten (z. B. Callcentern) in das Bewusstsein gerückt.