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Was müssen Sie bei Werbung mit Olympia beachten?

Vom 9. bis zum 25. Februar 2018 finden die olympischen Winterspiele in Pyeongchang (Korea) statt.
Olympische Winterspiele in Pyeongchang (Korea) © fotolia / KirillS
 
Wie können Sie von der Olympiade profitieren, ohne mit dem IOC in Konflikt zu kommen?

Olympia und das IOC: Vorsicht bei der Nutzung olympischer Symbole



Für das eigene Unternehmen im Umfeld der Winterolympiade werben, die vom 9. bis 25. Februar in Pyeongchang in Korea stattfindet? Hier ist Vorsicht geboten, denn das International Olympic Comittee IOC ist rigoros, was den Umgang mit olympischen Symbolen und Begriffen angeht.

Rechtliche Grundlage:



Nach dem OlympSchutzG dürfen ausschließlich der DOSB (Deutsche Olympische Sportbund) und das IOC olympische Bezeichnungen und Symbole verwenden. Das “Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ (OlympSchG) untersagt jede kommerzielle Nutzung der Begriffe „Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“ oder Olympische Spiele sowie deren Symbole. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen gegen die Vorgaben verstoßen, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Mehr Infos gibt es beim DOSB.

Das ist bei den olympischen Winterspielen geschützt:
Geschützt sind vor allem die
- Olympischen Ringe und
- Bezeichnungen mit den Worten „Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“ allein oder in Zusammensetzung.

Dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem IOC stehen die aus-schließlichen Rechte für die Verwendung und Verwertung des olympischen Emb-lems und der olympischen Bezeichnungen zu. Deshalb ist es Unternehmen untersagt, ohne die Zustimmung des DOSB oder des IOC im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem
- zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,
- in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,
- als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer Veranstaltung oder
- für Vereinsabzeichen oder für Vereinsfahnen zu verwenden.

Dieser Schutz gilt auch, wenn Verwechslungsgefahr besteht, wenn also mit ähnlichen Symbolen gearbeitet wird. Der DOSB bzw. das IOC kann auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.


Das müssen Sie im Umgang mit dem IOC beachten:



- Wenn Sie olympische Bezeichnungen verwenden, darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, Sie seien offizieller Sponsor der Winterspiele (Es sei denn, Sie sind es!).
- Da der DOSB vermutlich entschieden gegen nicht lizenzierte Verwendungen der geschützten Bezeichnungen und Begriffe vorgeht, ist hier Vorsicht geboten.

Was ist erlaubt bei Werbung mit Olympia:



Der Schutz beschränkt sich auf eine markenmäßige und geschäftliche Nutzung. Zur Kommunikation, vor allem Berichterstattung, können die Begriffe genutzt werden. Sie können also die Begriffe rein beschreibend benutzen.

- Es ist erlaubt, mit einem "Olympia-Rabatt" zu werben. Dies hat der BGH im Wettbewerbsrecht entschieden. Denn dieser Rabatt stelle lediglich einen zeitlichen Bezug zur Olympiade her. Es werde keine bestimmte Güter- oder Qualitätsvorstellung auf die beworbenen Produkte übertragen.
- Dies gilt auch für "Olympische Preise". Das ist erlaubt, weil kein unlauterer Imagetransfer erreicht wird. Es gebe keine produktbezogene Qualitätsaussage.


IHK-Tipp zur Werbung mit Olympia:



Holen Sie im Zweifel besser den Rat eines Anwalts oder lassen sich die Zulässigkeit Ihrer Werbung im Vorfeld ausdrücklich vom Deutschen Olympischen Sportbund bestätigen.