Braucht meine Webseite ein Impressum?
Was ist ein Impressum?
Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes bzw. „Aufgedrücktes“) stammt aus dem Presserecht und ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die sich mittlerweile aber auch auf Webseiten etabliert hat. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum) ergibt sich aus dem Telemediengesetz Paragraph § 5. Das Gesetz fordert, dass die entsprechenden Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen.
Wer benötigt ein Impressum?
Wer wirklich keine rein private Webseite betreibt, benötigt ein Impressum. Sobald Werbebanner, Links oder andere Werbung auf Ihrer Webseite zu finden sind, handelt es sich nicht mehr um eine rein private Seite und es gilt die Impressumspflicht. Dies betrifft vor allem Unternehmen und Geschäftsleute, aber auch Vereine und Blogbetreiber, die Ihre Meinungen zu verschiedenen Themen veröffentlichen. Bei letzteren Beiden spielt es zudem keine Rolle ob Werbung o.ä. geschaltet ist.
Wie soll das Impressum gestaltet sein?
Im Impressum muss der Vor- und Nachnahme und die vollständige Postadresse angegeben werden. Eine bloße Postfachadresse genügt nicht. Bei juristischen Personen ist zudem eine korrekte und vollständige Firmierung als auch Firmierungseigenschaften erforderlich. Außerdem ist immer die E-Mail Adresse zu nennen. Neben der E-Mail Adresse muss aber auch ein zweiter Kommunikationsweg gegeben sein. Dies kann eine Telefonnummer oder eine elektronische Anfragemaske (Kontaktformular) sein. Aufgrund widersprüchlicher Gerichtsurteile, ob nun eine Anfragemaske genügt oder eine Telefonnummer angegeben werden muss, sind Sie mit der Angabe einer Telefonnummer klar auf der sicheren Seite.
Es ist zwingend erforderlich das Impressum mit einem eigenen Menüpunkt zu versehen, der von jeder Seite der Homepage direkt erreichbar sein muss. Auf jeden Fall dürfen die Pflichtangaben nicht zwischen anderen Informationen „versteckt“ werden, um ihr Auffinden unnötig zu erschweren. Insgesamt gilt, dass es „unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und leicht erkennbar“ sein muss.
Das Vorhandensein eines Impressums dient in erster Linie Ihrer Sicherheit und als Schutz vor teuren Abmahnungen. Im Zweifelsfall ist es daher immer ratsam ein Impressum auf seiner Webseite anzugeben.
Mit sogenannten Impressumsgeneratoren lässt sich schnell und einfach ein Impressum erstellen. Beispielmuster sind hier zu finden:
http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
http://www.impressum-generator.de/
Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes bzw. „Aufgedrücktes“) stammt aus dem Presserecht und ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die sich mittlerweile aber auch auf Webseiten etabliert hat. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum) ergibt sich aus dem Telemediengesetz Paragraph § 5. Das Gesetz fordert, dass die entsprechenden Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen.
Wer benötigt ein Impressum?
Wer wirklich keine rein private Webseite betreibt, benötigt ein Impressum. Sobald Werbebanner, Links oder andere Werbung auf Ihrer Webseite zu finden sind, handelt es sich nicht mehr um eine rein private Seite und es gilt die Impressumspflicht. Dies betrifft vor allem Unternehmen und Geschäftsleute, aber auch Vereine und Blogbetreiber, die Ihre Meinungen zu verschiedenen Themen veröffentlichen. Bei letzteren Beiden spielt es zudem keine Rolle ob Werbung o.ä. geschaltet ist.
Wie soll das Impressum gestaltet sein?
Im Impressum muss der Vor- und Nachnahme und die vollständige Postadresse angegeben werden. Eine bloße Postfachadresse genügt nicht. Bei juristischen Personen ist zudem eine korrekte und vollständige Firmierung als auch Firmierungseigenschaften erforderlich. Außerdem ist immer die E-Mail Adresse zu nennen. Neben der E-Mail Adresse muss aber auch ein zweiter Kommunikationsweg gegeben sein. Dies kann eine Telefonnummer oder eine elektronische Anfragemaske (Kontaktformular) sein. Aufgrund widersprüchlicher Gerichtsurteile, ob nun eine Anfragemaske genügt oder eine Telefonnummer angegeben werden muss, sind Sie mit der Angabe einer Telefonnummer klar auf der sicheren Seite.
Es ist zwingend erforderlich das Impressum mit einem eigenen Menüpunkt zu versehen, der von jeder Seite der Homepage direkt erreichbar sein muss. Auf jeden Fall dürfen die Pflichtangaben nicht zwischen anderen Informationen „versteckt“ werden, um ihr Auffinden unnötig zu erschweren. Insgesamt gilt, dass es „unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und leicht erkennbar“ sein muss.
Das Vorhandensein eines Impressums dient in erster Linie Ihrer Sicherheit und als Schutz vor teuren Abmahnungen. Im Zweifelsfall ist es daher immer ratsam ein Impressum auf seiner Webseite anzugeben.
Mit sogenannten Impressumsgeneratoren lässt sich schnell und einfach ein Impressum erstellen. Beispielmuster sind hier zu finden:
http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
http://www.impressum-generator.de/