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Rechtssichere Nutzerprofilierung im E-Mail-Marketing

"Ich weiß was Du letzten Sommer geklickt hast" - E-Mail-Marketing punktet durch die Messbarkeit aller Aktionen.
11.03.11
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Interessanter Beitrag im artegic Know-how Blog:

Erfolgreiches Dialogmarketing bedarf heute einer zielgenauen und relevanten Kommunikation. Inhalte von Kampagnen sowie die Auswahl von Zielgruppen müssen sich nach den individuellen Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Adressaten richten. Hier punktet seit jeher E-Mail-Marketing durch die Messbarkeit aller Aktionen. So kann genau festgestellt werden, ob E-Mails geöffnet oder Links angeklickt werden. Dies erlaubt, neben einer rein statistischen Auswertung, insbesondere auch die Erfassung, Speicherung und Auswertung des Nutzerverhaltens einzelner Kontakte. Durch eine solche Messung des Lese- und Klickverhaltens können die thematischen Interessen und relevanten Informationen für jeden einzelnen Empfänger aktuell und zuverlässig ermittelt werden und somit für die künftige Kommunikation eingesetzt werden. Beispielsweise um Personen erneut zu kontaktieren, die z.B. auf eine E-Mail nicht reagiert haben.

Doch die verführerische, technische Möglichkeit der Bildung von Nutzerprofilen unterliegen in Deutschland den gesetzlichen Beschränkungen des Datenschutz- und des Wettbewerbsrechts. Dabei gilt im Kern: Wenn Daten aus der Analyse des Nutzungsverhaltens mit personenbezogenen Daten wie der E-Mail-Adresse verknüpft werden, so ist eine explizite Zustimmung nötig.