Rechtslage: Like-Buttons in Newslettern
Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin kommentiert an dieser Stelle aktuelle Urteile und Gesetze.
In den letzten Tagen machten einige Berichte über Abmahnungen wegen des Facebook Like-Buttons auf Websites die Runde. Inzwischen ist bekannt, dass lediglich ein Händler abgemahnt wurde, woraufhin dieser eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Der betreffende Händler war offenbar nicht anwaltlich vertreten. Von einer Abmahnwelle, die zum Teil befürchtet wurde, kann jedenfalls nicht die Rede sein.
Auf die datenschutzrechtlichen Bedenken am Like-Button habe ich bereits hingewiesen (z.B. S. 339 f. im Buch: „Online-Marketing und Recht“ und S. 313 im von Anne M. Schüller und Torsten Schwarz herausgegebenen Buch „Leitfaden WOM-Marketing“). Problematisch ist vor allem, dass offenbar noch immer nicht vollständig bekannt ist, welche Daten von wem an wen bei Einsatz des Like-Buttons übermittelt werden.