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Postident für De-Mail: Post verliert Rechtsstreit mit 1&1

Deutsche Post muss nach einem Urteil des Landgerichts Köln ihr Verfahren für eine gesicherte Identifikation der Konkurrenz zur Verfügung stellen.
01.04.11
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Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts gab am Donnerstag einer Klage der 1&1 Internet AG statt, wie Gerichtssprecher Dirk Eßer mitteilte. Demnach darf die Post ihr Postident-Verfahren dem Konkurrenten nicht vorenthalten. (Aktenzeichen 88 O 49/10)

Das Verfahren wird genutzt für die sogenannte De-Mail, ein spezielles E-Mail-Angebot zur verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität. Sowohl die Deutsche Post mit ihrem Produkt E-Postbrief als auch die zur United-Internet-Gruppe gehörende 1&1 Internet AG mit den Marken GMX und Web.de sowie andere Unternehmen wie die Deutsche Telekom haben De-Mail-Angebote entwickelt. Der Versand von De-Mails verspricht hohe Gewinne - die Deutsche Post berechnet jede Übermittlung einer sicheren Mail mit 55 Cent, dem gleichen Betrag wie beim Briefporto.