E-Mail Marketing Recht kompakt: was Sie als Versender beachten müssen
Die Vorschriften für E-Mail Versender sind bereits sehr streng und werden in ihrer Tendenz wohl noch schärfer werden.
Und das hat auch einen guten Grund: unseriöse Sender schaden letztendlich genau denen, die seriöses E-Mail Marketing betreiben möchten. Der von Spam geplagte Empfänger ist in der Tendenz meistens leider generell vom Medium „Newsletter“ frustriert und gibt seine E-Mail Adresse künftig einfach nicht mehr raus.
Rechtliche Grundlage:
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) möchte mit §7 verhindern, dass Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt werden. Konkret liegt diese Belästigung vor, wenn man vom Empfänger keine ausdrückliche Einwilligung für den Erhalt von Werbemails besitzt.
Was bedeutet „ausdrückliche Einwilligung“ genau?
Die Einwilligung muss vom Empfänger bewusst abgegeben werden. Beachten sollte man deswegen:
- Einwilligung nicht in den AGBs oder sonstigen Erklärungen „verstecken“, denen der Kunde z.B. im Rahmen des Verkaufsprozess zustimmt.
- Hinweisen des Anmelders auf das Recht auf Widerruf
- Verwendung des Doppel-Opt-in Verfahrens