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Bei ähnlichen Waren ohne Opt-In

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob auch für Werbe-E-Mails an Bestandskunden ein Opt-In nötig ist.
08.09.11 | Interessanter Artikel bei Internet World

§ 7 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält für E-Mail-Werbung an Bestandskunden eine Sonderregelung, deren Voraussetzungen jedoch häufig missverstanden, teils im konkreten Fall auch schwierig anzuwenden sind.

Der § 7 Abs. 3 UWG regelt als Ausnahme zum allgemeinen Verbot unerbetener E-Mail-Werbung, dass eine unzumutbare Belästigung nicht anzunehmen ist, wenn (1.) ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat, (2.) der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet, (3.) der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und (4.) der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.