AG Flensburg: Auch eingeschränkte Unterlassungserklärung lässt bei E-Mail-Spam Wiederholungsgefahr e
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AG Flensburg: Auch eingeschränkte Unterlassungserklärung lässt bei E-Mail-Spam Wiederholungsgefahr entfallen
Auch eine nur auf eine konkrete E-Mail-Adresse bezogene Unterlassungserklärung kann im Zweifel die Wiederholungsgefahr wegen unerlaubter Newsletter-Werbung entfallen lassen (AG Flensburg, Urt. v. 31.03.2011 – Az.: 64 C 4/11).
Die Beklagte war wegen unerlaubter Newsletter-Werbung abgemahnt worden und gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, die sich jedoch nur auf die konkrete Mail-Adresse des Klägers beschränkte. Der Kläger hielt dies für nicht ausreichend und klagte.
Das AG Flensburg verneinte einen Unterlassungsanspruch.