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AG Flensburg: Auch eingeschränkte Unterlassungserklärung lässt bei E-Mail-Spam Wiederholungsgefahr e

Der monatlich erscheinende Beitrag zu ausgewählten Themen aus dem Bereich der neuen Medien, Glücksspielrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht.
26.09.11

Diesen Monat:
AG Flensburg: Auch eingeschränkte Unterlassungserklärung lässt bei E-Mail-Spam Wiederholungsgefahr entfallen

Auch eine nur auf eine konkrete E-Mail-Adresse bezogene Unterlassungserklärung kann im Zweifel die Wiederholungsgefahr wegen unerlaubter Newsletter-Werbung entfallen lassen (AG Flensburg, Urt. v. 31.03.2011 – Az.: 64 C 4/11).

Die Beklagte war wegen unerlaubter Newsletter-Werbung abgemahnt worden und gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, die sich jedoch nur auf die konkrete Mail-Adresse des Klägers beschränkte. Der Kläger hielt dies für nicht ausreichend und klagte.

Das AG Flensburg verneinte einen Unterlassungsanspruch.