print logo

Wettbewerb kann Datenschutz abmahnen

Der EuGH erlaubt es Wettbewerbern, Datenschutzverstöße abzumahnen. Unternehmen müssen besonders bei Gesundheitsdaten auf DSGVO-Konformität achten.
10.10.24

- Wettbewerber dürfen Datenschutzverstöße laut EuGH wettbewerbsrechtlich abmahnen
- Gesundheitsdaten sind auch bei rezeptfreien Online-Bestellungen DSGVO-relevant
- Unternehmen riskieren Gegenabmahnungen, wenn sie selbst DSGVO-Verstöße begehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Wettbewerber nun berechtigt sind, Datenschutzverstöße von Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abzumahnen, berichtet Sebastian Schulz im Absolit-Blog. Dies stellt eine deutliche Ausweitung der rechtlichen Handhabe im Kampf gegen Datenschutzverstöße dar. Im konkreten Fall klagte ein Apotheker gegen eine konkurrierende Apotheke, die über Amazon rezeptfreie Medikamente verkaufte und dabei ohne ausdrückliche Einwilligung sensible Kundendaten sammelte. Der EuGH bestätigte, dass solche Praktiken als Datenschutzverstöße anzusehen sind, die auch durch Konkurrenten angefochten werden können, wenn sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft die Handhabung von Gesundheitsdaten bei Online-Bestellungen. Selbst bei rezeptfreien Medikamenten müssen Unternehmen darauf achten, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Kunden zulassen, den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Das bedeutet, dass der Kunde nicht nur umfassend über die Datenerhebung informiert werden muss, sondern auch ausdrücklich zustimmen muss, bevor die Daten verarbeitet werden dürfen. Unternehmen, die im E-Commerce tätig sind, sollten daher sicherstellen, dass sie klare Einwilligungen einholen und die Datenschutzrichtlinien genau einhalten.

Allerdings bringt das Urteil auch Risiken für abmahnende Unternehmen mit sich. Wer Datenschutzverstöße bei einem Mitbewerber rügt, muss selbst sicherstellen, dass er vollständig DSGVO-konform handelt. Andernfalls kann das abgemahnte Unternehmen mit einer Gegenabmahnung reagieren. Für Unternehmen ist dieses Urteil ein klarer Hinweis darauf, die internen Datenschutzrichtlinien regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren, um teure Rechtsstreitigkeiten und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Die Einhaltung der DSGVO ist somit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.