Das sind die neuen Regeln für Barrierefreiheit ab Juli 2025
- Ab 28. Juni 2025 müssen Websites in Deutschland barrierefrei sein.
- 75 % der getesteten E-Commerce-Webshops gelten als nicht barrierefrei.
- Strafen für Nichtkonformität drohen ab Inkrafttreten des BFSG.
Ab dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland, dass Websites, Apps und andere digitale Produkte barrierefrei gestaltet sein müssen, um allen Nutzern den Zugang zu ermöglichen.
Eine Untersuchung zeigt jedoch, dass die Mehrheit der Websites, besonders E-Commerce-Plattformen, nicht barrierefrei sind. Für Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Schwierigkeiten sind sie somit nur schwer zu nutzen.
Unternehmen, die die barrierefreien Standards nicht erfüllen, riskieren ab 2025 Bußgelder - mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Trotz der bevorstehenden gesetzlichen Vorgaben wird die Bedeutung der Barrierefreiheit oft unterschätzt. Dies liegt häufig an einem mangelnden Verständnis, begrenzten finanziellen Mitteln und Unsicherheit darüber, wie man das Thema intern bewältigen soll.
Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Konkrete Maßnahmen sind unter anderem die Verbesserung von Farbkontrasten, die Beschreibung von Bildern und die Verwendung von aussagekräftigen Links sowie eine Tastaturnavigationsoption.