DSGVO-Bußgeld: 310.000 Euro für unzulässige Leadgenerierung
Ein französisches Unternehmen namens Foriou wurde von der CNIL mit einem Bußgeld von 310.000,- Euro belegt, da es Daten von Data Brokern für Marketingzwecke verwendete, ohne gültige Einwilligungen einzuholen, bereichtet Martin Schirmbacher im absolit-Blog.
Die CNIL bemängelte, dass die Formulare der Publisher keine wirksamen Einwilligungen enthielten und dass das werbende Unternehmen nicht deutlich genug benannt wurde.
Die Entscheidung der CNIL unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Durchsetzung der DSGVO. Marketingmanager sollten klare Vorgaben für wirksame Einwilligungen treffen, die transparent sind und den später Werbenden eindeutig erkennen lassen. Die Verwendung abgestimmter Einwilligungen sollte überwacht und nachgewiesen werden.