Callcenter kündigt Mitarbeiterin wegen dreistem Facebook-Eintrag
Im Arbeitsgerichts-Verfahren wegen der Kündigung einer Callcenter-Mitarbeiterin, die sich in einer privaten Facebook-Gruppe über ihren Arbeitgeber ausgetauscht hatte, haben die streitenden Parteien am Freitag einen Vergleich geschlossen.
So viel steht fest: Das Arbeitsklima in dem Callcenter in Münster war nicht das beste, Mitarbeiter klagten über wenig arbeitnehmerfreundliche Vertragsbedingungen. Doch diese spielten gestern bei dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht gar keine Rolle. Der Richter erläuterte, die Kündigung, gegen die eine frühere Mitarbeiterin des Callcenters geklagt hatte, sei im Prinzip zu Recht erfolgt. Den Vergleich, den er vorschlug, nehmen beide Parteien am Ende an.
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