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Arbeitsrecht: Lästern verboten

Schnell einen flapsigen Kommentar bei Facebook einstellen? Vorsicht! Zumindest, wenn es um Arbeitskollegen geht.
11.12.12

Wer in sozialen Netzwerken wie Facebook über seine Arbeitskollegen herzieht, riskiert seinen Job. Davor hat das Arbeitsgericht Duisburg in einem Urteil gewarnt, auf dessen Bedeutung die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hinweist (Az.: 5 Ca 949/12).

In dem Fall hatte ein Mitarbeiter seine Kollegen bei Facebook als „Speckrollen“ und „Klugscheißer“ bezeichnet. Daraufhin hatte sein Arbeitgeber ihm fristlos gekündigt.