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Unklare Weihnachtsgeldregelung begünstigt Arbeitnehmer

Auch wenn Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zahlen müssen, sondern freiwillig gewähren, können Beschäftigte einen Rechtsanspruch darauf haben.
13.11.12

Dabei kommt es durchaus auf die genaue Formulierung der Weihnachtsgeldvereinbarung an: Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts kann nämlich eine freiwillige Zahlung nicht gleichzeitig «auf Widerruf» geleistet werden.