Unklare Weihnachtsgeldregelung begünstigt Arbeitnehmer
Dabei kommt es durchaus auf die genaue Formulierung der Weihnachtsgeldvereinbarung an: Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts kann nämlich eine freiwillige Zahlung nicht gleichzeitig «auf Widerruf» geleistet werden.