DSGVO – so profitieren nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer
Datenschutz ist für viele Deutsche Herzensangelegenheit. Auch über 25 Jahre nach Ende der DDR ist die Erinnerung an Stasi-Überwachung und Bespitzelung für viele noch lebendig. Ab dem 25. Mai werden die Deutschen eine weitere starke Kraft auf ihrer Seite wissen, die ihre Privatsphäre schützt. Denn mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU werden ihre Rechte im Internet mehr gestärkt als je zuvor. Auch wenn einige der neuen Regeln von Deutschem in EU Recht übernommen wurden, können wir auch hierzulande weitreichende Neuerungen erwarten – besonders da sich auch internationale Unternehmen an deutsches Recht werden halten müssen. Die Änderung vom Sitzlandprinzip zum Marktortprinzip wird gerade für Internetfirmen die Spielregeln grundsätzlich ändern. Soweit, so gut für Verbraucher – aber wie sieht die Lage für Unternehmen aus? Werden sie unter der DSGVO nur gebeutelt? Ganz so schlimm ist es nicht – vermehrter Datenschutz wird mittelfristig für alle Beteiligten Vorteile bringen. Unternehmen werden sich als transparent und vertrauenswürdig beweisen und wissen, dass ihre Kunden auch tatsächliche Interessenten sind.
Von heut‘ auf morgen einfach verschwinden
Eine der größten Veränderungen wird das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt darstellen. Jahrelang haben sich deutsche Verbraucher mit einem der größten Internetriesen – Google – angelegt. Diese Entscheidungen glichen dem Kampf von David gegen Goliath. 2015 kam dann ein erster Meilenstein im Recht auf Vergessenwerden – Google muss seit dem deutlich mehr Informationen über Verbraucher auf Antrag löschen. Ab Mai wächst David dann zum Riesen. Das Recht auf Vergessenwerden ist tief in der DSGVO verankert und Verbraucherrechte erfahren gleich eine Reihe an Verbesserungen. Doch dem einen Freud ist des anderen Leid? Denn natürlich bedeutet dies potentielle Probleme für GAFA & Co, die ihr Geschäftsmodell grundlegend auf der Sammlung von Verbraucherdaten aufbauen. Auf der anderen Seite bedeutet dieser Einschnitt auch einen Neustart für viele Internetunternehmen. Besonders kleinere Unternehmen sollten diese Chance nutzen, um das Ungleichverhältnis zwischen GAFA und den kleinen Unabhängigen auszugleichen.
Raus aus dem Verordnungs-Dschungel
Die DSGVO hat eine größere Reichweite als manche zuerst meinen. Denn Behörden jeder Größe, sowie alle Unternehmen die Daten im größeren Umfang speichern oder weiterverarbeiten müssen ab Mai einen Data Protection Officer (DPO) haben. Dies betrifft also nicht nur die großen Traditionsunternehmen, sondern auch viele Klein- und Mittelständler im Datenbereich. Letztlich ist ein Datenschutzbeauftragter aber grundsätzlich für alle Unternehmen empfehlenswert – denn wenn Datenschutz ein klarer Verantwortungsbereich ist, kann in Problemfällen mit klarer Zuständigkeit schnell gehandelt werden. Zudem sollten sich Unternehmen im Klaren sein, wer ab sofort in der Rechenschaftspflicht liegt. Denn auch das ändert sich mit der DSGVO. Ab Mai steht die Stelle, die die Daten verarbeitet, in der Verantwortung. Tatsächlich kommt es so in vielen Fällen zu einer Beweislastumkehr – und darauf müssen sich viele Unternehmen einstellen, die zukünftig für die Verarbeitung ihrer Daten haftbar sind. Denn im Falle eines Vergehens werden die Strafen deutlich höher ausfallen, als sie es bisher sind. Die Maximalhöhe liegt bei 4% des Jahresumsatzes oder maximal 20 Millionen € – diese Summen haben sich schon gesessen. Deswegen sollte man die DSGVO durchaus ernst nehmen und genau prüfen, mit welchen Partnern man zusammenarbeitet.
Vielen mag die DSGVO nun vor allem als großes Ärgernis erscheinen – aber denken sie nur an den Wert der Kunden, die der Zusammenarbeit mit ihrem Unternehmen voll zustimmen.
Aus Misstrauen wird Zutrauen
7 von 10 Deutschen sorgen sich, dass die vollautomatisierten Dienstleistungen die Sicherheit ihrer persönlichen Daten gefährden. Die DSGVO stellt sich diesen Sorgen gegenüber und tritt für die Konsumenten ein. Ab sofort haben sie ein Recht darauf, im vollen Umfang zu erfahren, welche ihrer persönlichen Daten gesammelt werden – und was dann mit ihnen geschieht. Dies bedeutet allerdings auch, dass sich Verbraucher sicher sein können, dass ihre Daten sicher in den Händen der Unternehmen sind, die voll mit der DSGVO übereinstimmen. Haben Sie alle Vorkehrungen rechtzeitig getroffen und sich ausreichend auf die DSGVO vorbereitet, sollten Sie Ihren Kunden das ruhig auch mitteilen. Je transparenter Sie Einblick in die Datenschutzvorkehrungen Ihres Unternehmens geben, desto leichter gewinnen Sie das Vertrauen der Verbraucher. Zeigen Sie, welche Nutzen Ihre Verbraucher aus der Zustimmung zur Datensammlung ziehen. Stellen Sie Ihnen personalisierte Rabatte, Zusatzangebote oder exklusive Inhalte zur Verfügung? Dann teilen Sie das auch mit. Letztendlich gilt: Die Unternehmen, die voll auf die DSGVO eingestellt sind und das auch transparent kommunizieren, werden unter der neuen Verordnung keine Probleme haben. Im Gegenteil: Sie positionieren sich als vertrauenswürdiges Unternehmen – und das ist ein Label, welches GAFA & Co. in letzter Zeit eher verloren haben.
Von heut‘ auf morgen einfach verschwinden
Eine der größten Veränderungen wird das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt darstellen. Jahrelang haben sich deutsche Verbraucher mit einem der größten Internetriesen – Google – angelegt. Diese Entscheidungen glichen dem Kampf von David gegen Goliath. 2015 kam dann ein erster Meilenstein im Recht auf Vergessenwerden – Google muss seit dem deutlich mehr Informationen über Verbraucher auf Antrag löschen. Ab Mai wächst David dann zum Riesen. Das Recht auf Vergessenwerden ist tief in der DSGVO verankert und Verbraucherrechte erfahren gleich eine Reihe an Verbesserungen. Doch dem einen Freud ist des anderen Leid? Denn natürlich bedeutet dies potentielle Probleme für GAFA & Co, die ihr Geschäftsmodell grundlegend auf der Sammlung von Verbraucherdaten aufbauen. Auf der anderen Seite bedeutet dieser Einschnitt auch einen Neustart für viele Internetunternehmen. Besonders kleinere Unternehmen sollten diese Chance nutzen, um das Ungleichverhältnis zwischen GAFA und den kleinen Unabhängigen auszugleichen.
Raus aus dem Verordnungs-Dschungel
Die DSGVO hat eine größere Reichweite als manche zuerst meinen. Denn Behörden jeder Größe, sowie alle Unternehmen die Daten im größeren Umfang speichern oder weiterverarbeiten müssen ab Mai einen Data Protection Officer (DPO) haben. Dies betrifft also nicht nur die großen Traditionsunternehmen, sondern auch viele Klein- und Mittelständler im Datenbereich. Letztlich ist ein Datenschutzbeauftragter aber grundsätzlich für alle Unternehmen empfehlenswert – denn wenn Datenschutz ein klarer Verantwortungsbereich ist, kann in Problemfällen mit klarer Zuständigkeit schnell gehandelt werden. Zudem sollten sich Unternehmen im Klaren sein, wer ab sofort in der Rechenschaftspflicht liegt. Denn auch das ändert sich mit der DSGVO. Ab Mai steht die Stelle, die die Daten verarbeitet, in der Verantwortung. Tatsächlich kommt es so in vielen Fällen zu einer Beweislastumkehr – und darauf müssen sich viele Unternehmen einstellen, die zukünftig für die Verarbeitung ihrer Daten haftbar sind. Denn im Falle eines Vergehens werden die Strafen deutlich höher ausfallen, als sie es bisher sind. Die Maximalhöhe liegt bei 4% des Jahresumsatzes oder maximal 20 Millionen € – diese Summen haben sich schon gesessen. Deswegen sollte man die DSGVO durchaus ernst nehmen und genau prüfen, mit welchen Partnern man zusammenarbeitet.
Vielen mag die DSGVO nun vor allem als großes Ärgernis erscheinen – aber denken sie nur an den Wert der Kunden, die der Zusammenarbeit mit ihrem Unternehmen voll zustimmen.
Aus Misstrauen wird Zutrauen
7 von 10 Deutschen sorgen sich, dass die vollautomatisierten Dienstleistungen die Sicherheit ihrer persönlichen Daten gefährden. Die DSGVO stellt sich diesen Sorgen gegenüber und tritt für die Konsumenten ein. Ab sofort haben sie ein Recht darauf, im vollen Umfang zu erfahren, welche ihrer persönlichen Daten gesammelt werden – und was dann mit ihnen geschieht. Dies bedeutet allerdings auch, dass sich Verbraucher sicher sein können, dass ihre Daten sicher in den Händen der Unternehmen sind, die voll mit der DSGVO übereinstimmen. Haben Sie alle Vorkehrungen rechtzeitig getroffen und sich ausreichend auf die DSGVO vorbereitet, sollten Sie Ihren Kunden das ruhig auch mitteilen. Je transparenter Sie Einblick in die Datenschutzvorkehrungen Ihres Unternehmens geben, desto leichter gewinnen Sie das Vertrauen der Verbraucher. Zeigen Sie, welche Nutzen Ihre Verbraucher aus der Zustimmung zur Datensammlung ziehen. Stellen Sie Ihnen personalisierte Rabatte, Zusatzangebote oder exklusive Inhalte zur Verfügung? Dann teilen Sie das auch mit. Letztendlich gilt: Die Unternehmen, die voll auf die DSGVO eingestellt sind und das auch transparent kommunizieren, werden unter der neuen Verordnung keine Probleme haben. Im Gegenteil: Sie positionieren sich als vertrauenswürdiges Unternehmen – und das ist ein Label, welches GAFA & Co. in letzter Zeit eher verloren haben.