2018 mehr Kindergeld und bessere Betriebsrente
Beim Thema Steuern schalten viele Menschen automatisch ab: zu hohe Beträge, zu viel Bürokratie, zu viele Paragraphen – Das deutsche Steuerrecht hat in der Bevölkerung nicht unbedingt einen guten Ruf. Dass Einiges dennoch geldwerte Vorteile darstellt, zeigen die ab 2018 geltenden Änderungen im Steuerrecht.
Steuerabgaben fallen ab 2018 niedriger aus, da sowohl der Kinderfreibetrag als auch der Grundfreibetrag angehoben wurde: Der Kinderfreibetrag steigt von 7356 Euro auf 7428 Euro je Kind für beide Elternteile, der Grundfreibetrag von 8820 Euro auf 9000 Euro (für zusammenveranlagte Partner demnach 18.000 Euro). Das Kindergeld wird um je 2 Euro angehoben, eine rückwirkende Zahlung ist allerdings nur noch bis 6 Monate vor dem Antragsmonat möglich. Die Unterhaltshöchstgrenze für steuerlich geltend gemachte Aufwendungen für den Unterhalt steigt auf 9000 Euro.
Arbeitgeber können künftig 30 Prozent der zu zahlenden Lohnsteuer als Zuschuss erhalten, um die Betriebsrente zu stärken. Voraussetzung ist, dass die vom Arbeitgeber jährlich gezahlten Altersvorsorgebeiträge für einen Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttogehalt von weniger als 2200 Euro zwischen 240 Euro und 480 Euro liegen.
Wer Grundsicherung bezieht, dem steht eine private Rente bis zur Hälfte des jeweiligen Regelbedarfs steuerfrei zu: Der geltende Wert für Alleinstehende liegt bei 416 Euro, der maximale mögliche Freibetrag ist somit 208 Euro.
Eine Steuerklassenkombination IV/IV erhalten Paare, die 2018 heiraten automatisch. Zudem ist ein Wechsel der Kombination III/V auf IV/IV auf Antrag nur eines Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners möglich.
Ab 2018 müssen Arbeitgeber die aufzuzeichnenden lohnsteuerrelevanten Daten verbindlich über die Digitale Lohn Schnittstelle DLS der Finanzbehörde melden; Ausnahmen sind nur in Härtefällen möglich. Der letzte Abgabetermin der Steuererklärung für das Jahr 2018 ist der 31.7.2019 – damit verlängert sich die Abgabefrist um zwei Monate. Wird die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt, bleibt sogar Zeit bis zum 28.2.2020.
Die ab Januar 2018 geltenden Änderungen bringen für viele Privatpersonen geldwerte Vorteile. Wer sich unsicher ist, wie die Begünstigungen im eigenen Haushalt ankommen können, kann sich juristisch beraten lassen.
Finanzielle Verbesserung: Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge
Steuerabgaben fallen ab 2018 niedriger aus, da sowohl der Kinderfreibetrag als auch der Grundfreibetrag angehoben wurde: Der Kinderfreibetrag steigt von 7356 Euro auf 7428 Euro je Kind für beide Elternteile, der Grundfreibetrag von 8820 Euro auf 9000 Euro (für zusammenveranlagte Partner demnach 18.000 Euro). Das Kindergeld wird um je 2 Euro angehoben, eine rückwirkende Zahlung ist allerdings nur noch bis 6 Monate vor dem Antragsmonat möglich. Die Unterhaltshöchstgrenze für steuerlich geltend gemachte Aufwendungen für den Unterhalt steigt auf 9000 Euro.
Altersvorsorge: Förderung der Betriebsrente und Freibetrag bei Grundsicherung
Arbeitgeber können künftig 30 Prozent der zu zahlenden Lohnsteuer als Zuschuss erhalten, um die Betriebsrente zu stärken. Voraussetzung ist, dass die vom Arbeitgeber jährlich gezahlten Altersvorsorgebeiträge für einen Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttogehalt von weniger als 2200 Euro zwischen 240 Euro und 480 Euro liegen.
Wer Grundsicherung bezieht, dem steht eine private Rente bis zur Hälfte des jeweiligen Regelbedarfs steuerfrei zu: Der geltende Wert für Alleinstehende liegt bei 416 Euro, der maximale mögliche Freibetrag ist somit 208 Euro.
Für Paare: Steuerklassenkombination IV/IV und Wechsel auf Antrages eines Partners möglich
Eine Steuerklassenkombination IV/IV erhalten Paare, die 2018 heiraten automatisch. Zudem ist ein Wechsel der Kombination III/V auf IV/IV auf Antrag nur eines Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners möglich.
Sonstiges: Digitale Lohnsteueranmeldung und mehr Zeit für Steuererklärung
Ab 2018 müssen Arbeitgeber die aufzuzeichnenden lohnsteuerrelevanten Daten verbindlich über die Digitale Lohn Schnittstelle DLS der Finanzbehörde melden; Ausnahmen sind nur in Härtefällen möglich. Der letzte Abgabetermin der Steuererklärung für das Jahr 2018 ist der 31.7.2019 – damit verlängert sich die Abgabefrist um zwei Monate. Wird die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt, bleibt sogar Zeit bis zum 28.2.2020.
Fazit: Änderungen im Steuerrecht bringen Vorteile für Privatpersonen
Die ab Januar 2018 geltenden Änderungen bringen für viele Privatpersonen geldwerte Vorteile. Wer sich unsicher ist, wie die Begünstigungen im eigenen Haushalt ankommen können, kann sich juristisch beraten lassen.