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Absage von Veranstaltungen nach Terrorabwehr-Auflagen

In nächster stehen wieder Karnevals- und Faschingsumzüge an. Da einige Veranstalter jedoch die Auflagen der Sicherheitsbehörden nicht erfüllen können
Timo Schutt | 01.02.2017
In nächster stehen wieder Karnevals- und Faschingsumzüge an. Da einige Veranstalter jedoch die Auflagen der Sicherheitsbehörden nicht erfüllen können oder auch wollen, drohen nun Absagen. Kürzlich kam ein Kinderkarnevalsumzug ins Gespräch, für dessen ca. 7,5 km lange Strecke Straßensperrungen errichtet werden sollten, um einen Terrorangriff mit einem LKW zu verhindern. Hierfür würde man ca. 70 Fahrzeuge mit Fahrern benötigen, würden die Sperren mit Fahrzeugen errichtet werden (ggf. müssen auch Rettungskräfte noch durchkommen), so der veranstaltende Verein.

Dabei stellt sich die Frage: Was ist notwendig, um Terrorattacken zu verhindern? Wer ist dafür zuständig? Wo sind Grenzen, d.h. welche Risiken nimmt man in Kauf, welche nicht?

Kurz vor Weihnachten ist ein LKW in einen Berliner Weihnachtsmarkt gefahren, 12 Menschen sind dabei ums Leben gekommen. Folgt daraus, dass wir nun jede Veranstaltung mit Betonpollern oder Fahrzeugen sichern (müssen)? Und was machen wir, wenn ein nächster Terrorangriff mit einer Drohne erfolgt?

Wie gehen wir im Verhältnis damit um, dass es massenhaft Verletzte durch Alkoholkonsum gibt, bspw. durch Schlägereien? Dieses Risiko wird nahezu akzeptiert, da Alkohol „dazu gehört“.

Und wie gehen wir damit um, dass bei so mancher Veranstaltung unfähiges, schlecht ausgebildetes und/oder übermüdetes Personal arbeitet, durch das auch Risiken entstehen?

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de