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Oktoberfest: Bevorzugung der Münchener EU-rechtswidrig?

Timo Schutt | 02.09.2015
“Die Wies‘n wird ein Stück münchnerischer”, sagte der Zweite Bürgermeister und Wirtschaftsreferent Josef Schmid (CSU), nachdem im Mai der Wirtschaftsausschuss im Münchner Stadtrat beschlossen hatte, dass Münchner mehr Chancen bekommen sollen, einen Tischplatz zu reservieren. Die Festwirte sollen an bestimmten Tagen 15 % mehr Reservierungen nur an Münchner vergeben, die ihre Reservierung dazu persönlich mit ihren Personalausweis abholen müssten.

Nachdem es mit der Maut nicht so recht klappt und die Stromtrassen nun doch in Bayern gebaut werden müssen, folgt der nächste Streich.

Würden die Festwirte das Vorhaben wirklich in die Tat umsetzen, dann riskieren sie ein Verfahren wegen Diskriminierung: Schließlich werden – theoretisch jedenfalls – insbesondere EU-Ausländer aufgrund ihres Auslandswohnsitzes benachteiligt, was der Europäische Gerichtshof schon verschiedentlich als rechtswidrig angesehen hat. Aktuell läuft bspw. auch ein Verfahren gegen Venedig, da es dort für Touristen erhöhte Preise geben soll, ebenso gegen Disneyland Paris, da Ausländer offenbar auf ausländische Webseiten gelotst werden, auf denen die Tickets zu höheren Preisen verkauft werden.

Soweit der Beschluss aber “nur” 15 % der verfügbaren Tische betrifft und das auch nur an bestimmten Tagen, könnte allerdings ein Gericht auch diesen Beschluss noch für verhältnismäßig ansehen.

Das heißt: Es muss sich also ein Ausländer finden lassen, der keinen Tisch mehr bekommt und klagefreudig ist.

Dann wird er aber wohl auf ein bayerisches Bollwerk der Gastfreundlichkeit treffen: “Das EU-Recht ist mir in diesem Fall ziemlich egal”, wird ein Festwirt zitiert.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)