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Krisenkommunikation: Vergleichbarkeit des Fährunglücks mit Veranstaltungen

Timo Schutt | 25.04.2014
Das Unglück der gesunkenen Fähre „Sewol“ vor der südkoreanischen Küste wurde offenbar durch eine chaotische Krisenkommunikation zumindest verschlimmert. Die (Krisen-)Kommunikation spielt auch in der Veranstaltungssicherheit eine zunehmend wichtigere Rolle.

Veröffentlichte Berichte zwischen der Crew und der Hafenbehörde auf der Insel Jindo belegen, dass beide offenbar mehrere Minuten aneinander vorbei geredet hatten. So wurde immer wieder dieselbe Frage, ob man die evakuierten Personen auch retten könne, gestellt – ebenso aber auch immer wieder dieselbe Antwort darauf gegeben.

Berichten zufolge soll unter anderem deshalb auch die Evakuierung um wertvolle Minuten herausgezögert worden sein. Die Passagiere hatten zunächst die Anweisung erhalten, sich nicht zu bewegen.

Auch der Kapitän, der zum Zeitpunkt der Havarie das Kommando offenbar einer unerfahrenen Offizierin übertragen hatte, war zunächst für die Crew nicht aufzufinden.

Nun kam auch heraus, dass der Kapitän sich als einer der ersten Passagiere retten und ärztlich behandeln ließ, dabei soll er vorgegeben haben, ein normaler Passagier zu sein.

Nicht nur bei diesem Unglück, auch bei anderen Unglücken lassen sich immer wieder Aspekte finden, die sich auch auf die Veranstaltung bzw. auf ihren Krisenfall übertragen lassen, so z.B.:
• Gestörte oder schlechte Kommunikation; fehlende Kommunikationsmittel.
• Unerfahrenheit mit Krisen; fehlende Übung im Umgang mit der Krise.
• Unerfahrenes Personal, unerprobte Zusammenarbeit.
• Verzögerte Entscheidungsfindung.
• Verzögerte oder fehlerhafte Einschätzung und Erkenntnis über die Krise.

Bei all dem stellt sich aber auch stets die Frage, wie „weit“ der verantwortliche Veranstalter gehen muss, um die an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen. Welche Maßnahmen muss er mit welcher Intensität treffen? Was ist dabei erforderlich und was ist für ihn zumutbar? Und umgekehrt: Was erwartet der Besucher? Erwartet bspw. ein Besucher einer Veranstaltung ein ausgereiftes und erprobtes Sicherheitskonzept auf der Veranstaltung, das einer Krise nicht nur mit geeigneten Mitteln entgegnet, sondern ihr auch standhält?

Rein rechtlich wie auch tatsächlich muss man mindestens zwei Phasen der Krise unterscheiden:
• Vor der Krise bzw. die Entstehung der Krise. Beispiel: Ein nicht fachgemäß aufgestelltes Zelt stürzt zusammen.
• Die Krise selbst.

Der Veranstalter ist zumindest dafür verantwortlich, in einem gewissen Rahmen den Eintritt der Krise zu verhindern:
• Er muss das erforderliche und zumutbare tun, damit das Zelt einstürzen nicht könnte. Er muss es also zumindest fachgerecht aufstellen und betreiben.
• Umgekehrt erwartet auch der Besucher, dass das Zelt nicht gleich beim ersten kleinen Windstoß in sich zusammen fällt.

Inwieweit aber ist der Veranstalter nach dem Eintritt der Krise noch verantwortlich? Inwieweit muss der Veranstalter also Maßnahmen für den Krisenfall treffen? Was ist hier noch erforderlich und zumutbar für den Veranstalter? Und was erwartet der Besucher in dieser Hinsicht?

Immerhin: Mit Eintritt des Krisenfalls ist das Kompetenzfeld der Sicherheitsbehörden eröffnet.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)