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Neue AGB bei eBay

Timo Schutt | 14.03.2014
Am 12.03.2014 hat die Internetauktionsplattform eBay sowohl ihre AGB als auch ihre Datenschutzerklärung geändert.

Das kann für viele eBay-Händler bedeuten, dass auch sie eine Anpassung ihrer bei eBay verwendeten AGB vornehmen müssen.

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung finden Sie direkt bei eBay unter folgendem Link: http://pages.ebay.de/policies/aenderung-agb.html

Hier in aller Kürze ein paar der wichtigsten Änderungen:

• Die Begrifflichkeiten wurden angepasst. Künftig ist vom „Nutzer“ statt vom „Mitglied“ die Rede und von „eBay-Diensten“ statt von “eBay-Websites”.
• eBay behält sich das Recht vor, vom Verkäufer Zahlungs- oder Eigentumsnachweise der Ware zu verlangen.
• Der Kaufpreis ist nunmehr grundsätzlich sofort fällig.
• Gewerbliche Verkäufer sind nunmehr auch nach den AGB verpflichtet, die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten zu beachten und die Anmeldedaten entsprechend zu vervollständigen.
• Gewerbliche Verkäufer werden überdies in den AGB verpflichtet, ein “gewerbliches eBay-Konto” zu eröffnen.
• Die Rücknahme von Geboten wurde neu geregelt.
• Die Vornahme von Drohungen mit der Abgabe oder der Nichtabgabe von Bewertungen ist ausdrücklich verboten.

Alle eBay-Händler sollten kurzfristig prüfen, ob ihre eigenen AGB mit den geänderten AGB von eBay noch übereinstimmen oder ob Änderungen erfolgen müssen. Daneben muss auch auf die Kompatibilität des eigenen eBay-Auftritts mit den neuen Regelungen geachtet werden.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht