Stellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar?
Zielgruppe: Entscheider der Gesundheitsbranche, Ärzte, Unternehmer, Gesundheitseinrichtungen
Inhalt: Gesundheits- und Medizin-Apps bieten dem Verbraucher einen einfacheren Zugang zu individuellen Gesundheitsinformationen. Durch die Medizin-Apps bekommen User beispielsweise Aufschluss über ihren Blutzucker, ihren Blutdruck oder ihre Sehschärfe.
Bei Ärzten und Krankenhäusern steht eine besser Vernetzung und die damit einhergehende Verbesserung der Behandlung des Patienten im Vordergrund. So erleichtern Apps zum Beispiel während der Patientenvisite, den Einsatz der elektronischen Patientenakte.
Doch was einerseits effizient und zukunftsweisend erscheint, bringt auf der anderen Seite auch Risiken mit sich. Wie kann in Zukunft genau ermitteln werden, welche Gesundheits- und Medizin-Apps unbedenklich sind und welche nicht? Inwieweit ist das deutsche Datenschutzrecht zu beachten? Muss ein sog. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden?
Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin ist seit 2007 in der Kanzlei Schürmann Wolschendorf Dreyer tätig und berät Unternehmen schwerpunktmäßig in Fragen des IT- und Datenschutzrechts sowie des Wettbewerbsrechts. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Unternehmen der Gesundheitsbranche und dem E-Business.
Die Expertin für Datenschutz und IT-Recht ist seit 2010 externe Datenschutzbeauftragte eines großen deutschen Online-Händlers.
In ihrer Funktion als Datenschutzexpertin arbeitet Kathrin Schürmann auch als Beraterin für die ISiCO Datenschutz GmbH, ein Unternehmen, welches Analyse, Auditierung, Beratung und Mitarbeiterschulung in den Bereichen Datenschutz, Datenschutz-Compliance und IT-Sicherheit anbietet.
Inhalt: Gesundheits- und Medizin-Apps bieten dem Verbraucher einen einfacheren Zugang zu individuellen Gesundheitsinformationen. Durch die Medizin-Apps bekommen User beispielsweise Aufschluss über ihren Blutzucker, ihren Blutdruck oder ihre Sehschärfe.
Bei Ärzten und Krankenhäusern steht eine besser Vernetzung und die damit einhergehende Verbesserung der Behandlung des Patienten im Vordergrund. So erleichtern Apps zum Beispiel während der Patientenvisite, den Einsatz der elektronischen Patientenakte.
Doch was einerseits effizient und zukunftsweisend erscheint, bringt auf der anderen Seite auch Risiken mit sich. Wie kann in Zukunft genau ermitteln werden, welche Gesundheits- und Medizin-Apps unbedenklich sind und welche nicht? Inwieweit ist das deutsche Datenschutzrecht zu beachten? Muss ein sog. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden?
Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin ist seit 2007 in der Kanzlei Schürmann Wolschendorf Dreyer tätig und berät Unternehmen schwerpunktmäßig in Fragen des IT- und Datenschutzrechts sowie des Wettbewerbsrechts. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Unternehmen der Gesundheitsbranche und dem E-Business.
Die Expertin für Datenschutz und IT-Recht ist seit 2010 externe Datenschutzbeauftragte eines großen deutschen Online-Händlers.
In ihrer Funktion als Datenschutzexpertin arbeitet Kathrin Schürmann auch als Beraterin für die ISiCO Datenschutz GmbH, ein Unternehmen, welches Analyse, Auditierung, Beratung und Mitarbeiterschulung in den Bereichen Datenschutz, Datenschutz-Compliance und IT-Sicherheit anbietet.