Ich bin ein Mensch und kein Mann!
Mit dieser überraschenden Aussage wehrt sich ein Pilot der Lufthansa gegen die betrieblich auferlegte Pflicht, eine Pilotenmütze in öffentlich zugänglichen Bereichen eines Flughafens zu tragen.
Der Pilot wehrt sich gegen die Betriebsanweisung, dass Piloten eine Mütze zu tragen hätten, Pilotinnen hingegen müssten die Mütze nicht tragen. Diese Unterscheidung würde ihn als Mann diskriminieren, er wolle aber als “Mensch” gesehen werden.
Das Landesarbeitsgericht Köln befand in seinem Urteil die Mütze aber für so außerordentlich hübsch, dass Herr Pilot sie tragen muss: Der Arbeitgeber sei durchaus berechtigt, Unterschiede bei der Berufskleidung zwischen Männern und Frauen zu machen.
Das Tragen von Dienstkleidung ist häufig ein Zankapfel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Übrigens kann man sich auch trefflich über die Größe des Garderobenspindes streiten: So hatte ein Polizeibeamter seinen Arbeitgeber auf einen größeren Spind verklagt, das Landesarbeitsgericht Hessen urteilte, der Spind sei groß genug, manche Sachen könne man ja auch außerhalb des Spindes aufhängen. Es gibt praktisch nichts, worüber man sich nicht streiten könnte.
Relevant wird das Thema auch in der Veranstaltungsbranche für die Frage, ob die Umkleide-Zeiten auch Arbeitszeit sind. Wenn der Arbeitnehmer auffällige Dienstkleidung tragen muss, so dass er sie nicht bereits auf dem Arbeitsweg tragen kann, dann ist die Umkleidezeit grundsätzlich Arbeitszeit.
Ein Glück also für alle, die als überdimensionales Maskottchen arbeiten: Sie müssen nicht im blass-blau gestreiften Elefantenkostüm mit der Straßenbahn zur Arbeit, sondern können sich vor Ort umkleiden.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Der Pilot wehrt sich gegen die Betriebsanweisung, dass Piloten eine Mütze zu tragen hätten, Pilotinnen hingegen müssten die Mütze nicht tragen. Diese Unterscheidung würde ihn als Mann diskriminieren, er wolle aber als “Mensch” gesehen werden.
Das Landesarbeitsgericht Köln befand in seinem Urteil die Mütze aber für so außerordentlich hübsch, dass Herr Pilot sie tragen muss: Der Arbeitgeber sei durchaus berechtigt, Unterschiede bei der Berufskleidung zwischen Männern und Frauen zu machen.
Das Tragen von Dienstkleidung ist häufig ein Zankapfel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Übrigens kann man sich auch trefflich über die Größe des Garderobenspindes streiten: So hatte ein Polizeibeamter seinen Arbeitgeber auf einen größeren Spind verklagt, das Landesarbeitsgericht Hessen urteilte, der Spind sei groß genug, manche Sachen könne man ja auch außerhalb des Spindes aufhängen. Es gibt praktisch nichts, worüber man sich nicht streiten könnte.
Relevant wird das Thema auch in der Veranstaltungsbranche für die Frage, ob die Umkleide-Zeiten auch Arbeitszeit sind. Wenn der Arbeitnehmer auffällige Dienstkleidung tragen muss, so dass er sie nicht bereits auf dem Arbeitsweg tragen kann, dann ist die Umkleidezeit grundsätzlich Arbeitszeit.
Ein Glück also für alle, die als überdimensionales Maskottchen arbeiten: Sie müssen nicht im blass-blau gestreiften Elefantenkostüm mit der Straßenbahn zur Arbeit, sondern können sich vor Ort umkleiden.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht