Versandhandelsverband bvh kritisiert Ergebnisse des Datenschutzgipfels
Frankfurt, 04.09.2008 Nach dem Datenschutzgipfel im Bundesinnenministerium fordert der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) die Politik auf, zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren. bvh-Justiziar Dr. Peter Rheinländer sagt: "Die Fälle von illegalem Datenhandel, die zur Einberufung des Gipfels geführt haben, sind kriminelle Delikte, die schnell aufgeklärt werden müssen. Sie waren und sind bereits nach dem geltenden Datenschutzrecht verboten." Der bvh kritisiert insbesondere die von der Politik heute befürwortete Einwilligungslösung zur Nutzung und Weitergabe von Kundendaten, weil sie zur Bekämpfung von kriminellem Datenklau nicht beiträgt. Rheinländer äußert weiter: "Die jetzige Diskussion ist vergleichbar mit der Forderung, das Vermieten, Verleihen und Leasen von Autos zu verbieten, um den Autodiebstahl einzudämmen. Statt über neue Regelungen sollten wir über eine bessere sachliche Ausstattung der Datenschutzbehörden nachdenken, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können." Die Nutzung von Kundendaten ist essentieller Bestandteil von Versandhandelskäufen. Nur wenn die Adresse eines Kunden gespeichert und verarbeitet wird, kann der Kauf überhaupt abgewickelt werden. Auch bei der Neukundengewinnung halten sich Versandhandelsunternehmen streng an die geltenden Gesetze. Es geschieht nur, was der Kunde wünscht. Die nun geforderte Einwilligungslösung wäre den Kunden nur schwer zu vermitteln und würde sich negativ auf das Geschäft auswirken.