Verbraucher „bestehen“ Facebook-Wissenstest von Trusted Shops
Das hat Trusted Shops im Rahmen einer Verbraucher-Kampagne zu Ostern unter fast 1.000 Nutzern des Social Networks Facebook herausgefunden. Die Teilnehmer mussten hierfür fünf Fragen zu ihren Rechten als Online-Kunden beantworten. Fast jeder zweite Nutzer war in der Lage, auf vier oder mehr Fragen die korrekte Antwort zu geben.
Auch der Anteil derjenigen Facebook-Nutzer, die nur auf drei Fragen die richtige Antwort geben konnten, war mit 30 Prozent noch erfreulich hoch. Allerdings hat fast jeder vierte Internetnutzer noch erheblichen Nachholbedarf und sollte sich entsprechend informieren. Aktuelle Tipps und Hinweise finden Verbraucher auf der Facebook-Seite von Trusted Shops ( www.facbook.com/trustedshops ) oder im Shopping-Portal des Kölner Unternehmens unter www.trustedshops.de .
„Die Aufklärung über Verbraucherrechte im Online-Handel ist uns ein wichtiges Anliegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Einkaufsbummel im Netz auf das Gütesiegel von Trusted Shops achten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops. „Durch unser Gütesiegel, dem über 100 Qualitätskriterien zu Grunde liegen, und den Käuferschutz, der für eine finanzielle Absicherung der Käufe sorgt, können wir den Verbrauchern sicheres Einkaufen im Netz garantieren“, so Dr. Föhlisch weiter.
Fünf Tipps für sicheres Einkaufen im Internet, die jeder Online-Shopper kennen sollte:
1. Vollständige Anbieterkennzeichnung
Wollen Verbraucher bei Problemen gegen den Händler rechtlich vorgehen, benötigen sie eine Anschrift mit Straße, Hausnummer und Ort sowie den Namen eines Geschäftsführers. Nur die Nennung des Firmennamens, einer Postfachanschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer reichen nicht aus.
2. Newsletterwerbung
Ein Online-Händler, der in seinen AGB informiert, dass ein Kunde nach seinem Einkauf einen kostenlosen Newsletter von Partnerunternehmen zugeschickt bekommt und dafür die persönlichen Daten seiner Kunden einsetzt oder sogar weitergibt, verstößt gegen geltendes Recht. Ein Newsletter darf bis auf wenige Ausnahmen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers verschickt werden. Dazu kann der Nutzer zum Beispiel eine Check-Box im Bestellverlauf aktivieren.
3. Preisangaben
Es reicht aus, wenn der Shopbetreiber die Versandkosten leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite anzeigt, die vor dem Bestellprozess aufgerufen werden muss. Das heißt also, bevor der Verbraucher seine Ware in den Warenkorb legt.
4. Vorkasse-Zahlungen
Wenn ein Online-Händler Rabatte dafür anbietet, dass Käufer per Vorkasse zahlen, ist Vorsicht geboten. Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch den Käuferschutz von Trusted Shops abgesichert sein. Dann sind Verbraucher auf der sicheren Seite, falls der Händler nicht liefert.
5. Datenschutz
Verbraucher sollten beim Online-Shopping darauf achten, dass persönliche Daten nur über gesicherte Internetverbindungen an den Händler weitergegeben werden. Das betrifft vor allem Zahlungen mit Kreditkarten. Schickt ein Kunde seine Kreditkartendaten über eine ungesicherte Leitung, verstößt er bei den meisten Anbietern von Kartenzahlungen gegen die Geschäftsbedingungen und macht einen Widerruf der Zahlung damit unmöglich.
Auch der Anteil derjenigen Facebook-Nutzer, die nur auf drei Fragen die richtige Antwort geben konnten, war mit 30 Prozent noch erfreulich hoch. Allerdings hat fast jeder vierte Internetnutzer noch erheblichen Nachholbedarf und sollte sich entsprechend informieren. Aktuelle Tipps und Hinweise finden Verbraucher auf der Facebook-Seite von Trusted Shops ( www.facbook.com/trustedshops ) oder im Shopping-Portal des Kölner Unternehmens unter www.trustedshops.de .
„Die Aufklärung über Verbraucherrechte im Online-Handel ist uns ein wichtiges Anliegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Einkaufsbummel im Netz auf das Gütesiegel von Trusted Shops achten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops. „Durch unser Gütesiegel, dem über 100 Qualitätskriterien zu Grunde liegen, und den Käuferschutz, der für eine finanzielle Absicherung der Käufe sorgt, können wir den Verbrauchern sicheres Einkaufen im Netz garantieren“, so Dr. Föhlisch weiter.
Fünf Tipps für sicheres Einkaufen im Internet, die jeder Online-Shopper kennen sollte:
1. Vollständige Anbieterkennzeichnung
Wollen Verbraucher bei Problemen gegen den Händler rechtlich vorgehen, benötigen sie eine Anschrift mit Straße, Hausnummer und Ort sowie den Namen eines Geschäftsführers. Nur die Nennung des Firmennamens, einer Postfachanschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer reichen nicht aus.
2. Newsletterwerbung
Ein Online-Händler, der in seinen AGB informiert, dass ein Kunde nach seinem Einkauf einen kostenlosen Newsletter von Partnerunternehmen zugeschickt bekommt und dafür die persönlichen Daten seiner Kunden einsetzt oder sogar weitergibt, verstößt gegen geltendes Recht. Ein Newsletter darf bis auf wenige Ausnahmen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers verschickt werden. Dazu kann der Nutzer zum Beispiel eine Check-Box im Bestellverlauf aktivieren.
3. Preisangaben
Es reicht aus, wenn der Shopbetreiber die Versandkosten leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite anzeigt, die vor dem Bestellprozess aufgerufen werden muss. Das heißt also, bevor der Verbraucher seine Ware in den Warenkorb legt.
4. Vorkasse-Zahlungen
Wenn ein Online-Händler Rabatte dafür anbietet, dass Käufer per Vorkasse zahlen, ist Vorsicht geboten. Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch den Käuferschutz von Trusted Shops abgesichert sein. Dann sind Verbraucher auf der sicheren Seite, falls der Händler nicht liefert.
5. Datenschutz
Verbraucher sollten beim Online-Shopping darauf achten, dass persönliche Daten nur über gesicherte Internetverbindungen an den Händler weitergegeben werden. Das betrifft vor allem Zahlungen mit Kreditkarten. Schickt ein Kunde seine Kreditkartendaten über eine ungesicherte Leitung, verstößt er bei den meisten Anbietern von Kartenzahlungen gegen die Geschäftsbedingungen und macht einen Widerruf der Zahlung damit unmöglich.