Verbände fordern von der Politik vernünftige Lösung gegen Telefonbetrug
In den vergangenen Monaten hat der DDV einen intensiven Dialog mit verschiedenen politischen Kreisen geführt, um weitere Restriktionen im Telefonmarketing zu verhindern. Seine Position hat der Verband bereits mehrfach öffentlich dargestellt. An diesem Freitag tagt nun das Plenum im Bundesrat über eine Verschärfung des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009.
In einem Brief an die Ministerpräsidenten fordern DDV, ZAW und VDZ deshalb die Ministerpräsidenten der Länder auf, sich für eine effektive Lösung gegen Telefonbetrug einzusetzen.
Die Verbände beziehen sich auf den seit Frühjahr vorliegenden Bericht des Justizministeriums über Verbraucherbeschwerden bezüglich unlauterer Telefonwerbung. Dieser bestätigt die bereits zu Beginn des letzten Gesetzgebungsverfahrens vielfach geäußerten Einschätzungen. So sind die Beschwerden über werbliche Anrufe ohne vorherige Einwilligung entgegen der öffentlichen Wahrnehmung eher rückläufig. Zugenommen haben dagegen kriminelle Betrügereien mittels Telefon.
Die Verbände sehen deshalb keinen Bedarf, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nochmals zu verschärfen. Vielmehr sollte der Gesetzesvollzug im Bereich der Telekommunikationskriminalität durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich Telekommunikation verbessert werden. Die Ausschöpfung des bestehenden Rechtsrahmens gegen kriminell agierende Callcenter sei eine effektive Maßnahme des Verbraucherschutzes - im Gegensatz zu den Vorschlägen des Gesetzesantrages. Diese sind nicht geeignet, Kriminellen das Handwerk zu legen, belasten aber die seriös agierenden Unternehmen.
In einem Brief an die Ministerpräsidenten fordern DDV, ZAW und VDZ deshalb die Ministerpräsidenten der Länder auf, sich für eine effektive Lösung gegen Telefonbetrug einzusetzen.
Die Verbände beziehen sich auf den seit Frühjahr vorliegenden Bericht des Justizministeriums über Verbraucherbeschwerden bezüglich unlauterer Telefonwerbung. Dieser bestätigt die bereits zu Beginn des letzten Gesetzgebungsverfahrens vielfach geäußerten Einschätzungen. So sind die Beschwerden über werbliche Anrufe ohne vorherige Einwilligung entgegen der öffentlichen Wahrnehmung eher rückläufig. Zugenommen haben dagegen kriminelle Betrügereien mittels Telefon.
Die Verbände sehen deshalb keinen Bedarf, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nochmals zu verschärfen. Vielmehr sollte der Gesetzesvollzug im Bereich der Telekommunikationskriminalität durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich Telekommunikation verbessert werden. Die Ausschöpfung des bestehenden Rechtsrahmens gegen kriminell agierende Callcenter sei eine effektive Maßnahme des Verbraucherschutzes - im Gegensatz zu den Vorschlägen des Gesetzesantrages. Diese sind nicht geeignet, Kriminellen das Handwerk zu legen, belasten aber die seriös agierenden Unternehmen.