Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts
Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender stattgegeben. Damit wurde die Position der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gestärkt und der staatliche Einfluss auf die Gebührenfestsetzung nochmals ausgeschlossen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 in seinem achten Rundfunkurteil (BVerfGE 90, 60) die Staatsferne der Finanzierungsentscheidung betont hatte, stellt das Gericht nun klar, dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber nur von der KEF-Empfehlung abweichen dürfe, wenn die Gebührenerhöhung unter Abwägung verschiedener gesamt- und einzelwirtschaftlicher Kriterien nicht angemessen sei.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) kritisiert an der aktuellen Debatte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender hohe Gebühren mit hoher Qualität gleichsetzen. Während sich jedoch die Programmqualität seit den 1980er Jahren in einer Abwärtsspirale befindet, steigen die Rundfunkgebühren. Hinzu kommen Werbe- bzw. nach 20:00 Uhr Sponsorship-Einnahmen. „Mehr Einnahmen führen also offensichtlich nicht automatisch zu höherer Qualität“, bemängelt DFJV-Vorstand Thomas Dreesen.
Nach Ansicht des DFJV soll sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker auf Information und Bildung und weniger auf Unterhaltung konzentrieren. „Unterhaltung wird traditionell auch außerhalb des Rundfunks privat finanziert und bedarf keiner öffentlich-rechtlichen Gebühr“, erklärt Dreesen. Die staatstragende Idee der medialen Grundversorgung lasse sich vielmehr durch informative Nachrichten, Politikmagazine und Dokumentationen kurz: mehr Journalismus realisieren. „Grundversorgung muss man nicht zwangläufig als Mindestversorgung auf niedrigem Niveau verstehen“, meint Dreesen. Ein besonderer Vorzug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Privaten sei schließlich, dass er prinzipiell nicht unter Quotenzwang stehen muss.
Neben der inhaltlichen Dimension fordert der DFJV, dass der Anteil der Rundfunkgebühren für andere Zwecke als die Produktion und Verbreitung von Programminhalten sinken müsse. Weiterhin sei für einen auftragsgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit den gesetzlichen Rundfunkgebühren eine laufende Evaluation des Verwaltungsapparats der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erforderlich. Bei der Ermittlung der Gebühren durch die KEF soll im Interesse der Gebührenzahler stärker das Leistungs- anstelle des Bedarfsprinzips beachtet werden. Dies wird durch Art. 6 Nr. 2 des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) nur teilweise realisiert. Künftig sollten vor allem auch interne Leistungsanreize geschaffen werden, die helfen, verantwortungsvoll mit Mitteln umzugehen. So sind öffentlich-rechtliche Sender in anderen Ländern berechtigt, Gewinne zu erwirtschaften. Sind diese mit Leistungsanreizen verbunden, lohnt sich eine effiziente Haushaltsführung.
Der DFJV wendet sich gegen den gelegentlich aufkommenden Vorschlag, eine Steuerfinanzierung als Alternative zur bestehenden Gebührenfinanzierung ins Auge zu fassen. Dies kommt nach Ansicht des Verbandes schon deshalb nicht in Frage, weil es in Deutschland (mit Ausnahme der Deutschen Welle) keinen Staats-, sondern einen öffentlich-rechtlichen und somit staatsfernen Rundfunk gibt.
Die Gebührenerhebung bei Freiberuflern und Selbstständigen hält der DFJV für bedenklich. Diese Personen zahlen bereits Rundfunkgebühren als Privatpersonen. So käme es zu einer Doppelbelastung. Während der Arbeitszeit wird zudem in aller Regel kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert. Die Problematik betrifft vor allem Personalcomputer, die zwar theoretisch als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ genutzt werden können, praktisch jedoch in erster Linie unverzichtbare Arbeitsinstrumente darstellen. Auch für Journalisten sind PCs mit Internetanschluss beruflich unabdingbar.
Ansprechpartner:
Thomas Dreesen
Vorstandssprecher
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
http://www.dfjv.de
AG Charlottenburg HRB 104390 B
Vorstand: Thomas Dreesen
Präsident: Prof. Dr. Siegfried Quandt
Aufsichtsratsvors.: Heinrich Ackermann
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 in seinem achten Rundfunkurteil (BVerfGE 90, 60) die Staatsferne der Finanzierungsentscheidung betont hatte, stellt das Gericht nun klar, dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber nur von der KEF-Empfehlung abweichen dürfe, wenn die Gebührenerhöhung unter Abwägung verschiedener gesamt- und einzelwirtschaftlicher Kriterien nicht angemessen sei.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) kritisiert an der aktuellen Debatte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender hohe Gebühren mit hoher Qualität gleichsetzen. Während sich jedoch die Programmqualität seit den 1980er Jahren in einer Abwärtsspirale befindet, steigen die Rundfunkgebühren. Hinzu kommen Werbe- bzw. nach 20:00 Uhr Sponsorship-Einnahmen. „Mehr Einnahmen führen also offensichtlich nicht automatisch zu höherer Qualität“, bemängelt DFJV-Vorstand Thomas Dreesen.
Nach Ansicht des DFJV soll sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker auf Information und Bildung und weniger auf Unterhaltung konzentrieren. „Unterhaltung wird traditionell auch außerhalb des Rundfunks privat finanziert und bedarf keiner öffentlich-rechtlichen Gebühr“, erklärt Dreesen. Die staatstragende Idee der medialen Grundversorgung lasse sich vielmehr durch informative Nachrichten, Politikmagazine und Dokumentationen kurz: mehr Journalismus realisieren. „Grundversorgung muss man nicht zwangläufig als Mindestversorgung auf niedrigem Niveau verstehen“, meint Dreesen. Ein besonderer Vorzug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Privaten sei schließlich, dass er prinzipiell nicht unter Quotenzwang stehen muss.
Neben der inhaltlichen Dimension fordert der DFJV, dass der Anteil der Rundfunkgebühren für andere Zwecke als die Produktion und Verbreitung von Programminhalten sinken müsse. Weiterhin sei für einen auftragsgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit den gesetzlichen Rundfunkgebühren eine laufende Evaluation des Verwaltungsapparats der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erforderlich. Bei der Ermittlung der Gebühren durch die KEF soll im Interesse der Gebührenzahler stärker das Leistungs- anstelle des Bedarfsprinzips beachtet werden. Dies wird durch Art. 6 Nr. 2 des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) nur teilweise realisiert. Künftig sollten vor allem auch interne Leistungsanreize geschaffen werden, die helfen, verantwortungsvoll mit Mitteln umzugehen. So sind öffentlich-rechtliche Sender in anderen Ländern berechtigt, Gewinne zu erwirtschaften. Sind diese mit Leistungsanreizen verbunden, lohnt sich eine effiziente Haushaltsführung.
Der DFJV wendet sich gegen den gelegentlich aufkommenden Vorschlag, eine Steuerfinanzierung als Alternative zur bestehenden Gebührenfinanzierung ins Auge zu fassen. Dies kommt nach Ansicht des Verbandes schon deshalb nicht in Frage, weil es in Deutschland (mit Ausnahme der Deutschen Welle) keinen Staats-, sondern einen öffentlich-rechtlichen und somit staatsfernen Rundfunk gibt.
Die Gebührenerhebung bei Freiberuflern und Selbstständigen hält der DFJV für bedenklich. Diese Personen zahlen bereits Rundfunkgebühren als Privatpersonen. So käme es zu einer Doppelbelastung. Während der Arbeitszeit wird zudem in aller Regel kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert. Die Problematik betrifft vor allem Personalcomputer, die zwar theoretisch als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ genutzt werden können, praktisch jedoch in erster Linie unverzichtbare Arbeitsinstrumente darstellen. Auch für Journalisten sind PCs mit Internetanschluss beruflich unabdingbar.
Ansprechpartner:
Thomas Dreesen
Vorstandssprecher
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
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Vorstand: Thomas Dreesen
Präsident: Prof. Dr. Siegfried Quandt
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