Preisexplosion bei Multifunktionsdruckern droht
Berlin, 1. Februar 2008
Die Käufer von Multifunktionsdruckern sollen massiv zur Kasse gebeten werden. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt befürchten, dass sich die Geräte extrem verteuern werden. In dem Urteil werden Hersteller verpflichtet, für alle zwischen 1997 und 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich hohe Urheberrechtsabgaben zu zahlen. Betroffen sind Druckermodelle mit Kopier- und Scanfunktion. Ebenfalls erfasst werden Geräte, die zusätzlich über eine Faxfunktion verfügen. Die Abgaben liegen zwischen 38 und 614 Euro. Auf leistungsfähige Einstiegsgeräte, die heute ab 70 Euro verkauft werden, muss eine zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. Insgesamt werden rückwirkend mehr als 50 Millionen Euro von der Industrie gefordert.
„Dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel“, kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Durch hohe Kopierabgaben auf Multifunktionsgeräte werde der komplette Markt in die Knie gehen. Viele Verbraucher können sich dann die in Deutschland künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten. Auch deutsche Händler werden international stark benachteiligt, weil viele Kunden dann bei ausländischen Anbietern kaufen.
Die Abgaben werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Sie sollen das legale private Kopieren von Texten abgelten. Die vom BGH bestätigten Tarife sind genauso hoch wie die Abgaben für reine Kopiergeräte. „Damit werden 70-Euro-Geräte genauso stark belastet wie Kopierer für 1000 Euro“, betont Rohleder. „Bei Multifunktionsgeräten ist die Kopierfunktion aber nur eine von mehreren Produkteigenschaften.“
Seit Anfang 2008 gilt ein neues Urheberrecht. Danach müssen Verwertungsgesellschaften und IT-Industrie die Höhe der Abgaben aushandeln. „Wir erkennen zwar eine Abgabenpflicht an, aber eben nicht in dieser Höhe“, erklärt der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. „In den Verhandlungen wollen wir dafür sorgen, dass sich auch Anwender mit schmalem Geldbeutel künftig noch Hightech-Geräte leisten können.“
Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
c.spahr@bitkom.org
Judith Lammers
Bereichsleiterin Urheberrecht
Tel. +49. 30. 27576-156
Fax +49. 30. 27576-409
j.lammers@bitkom.org
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.100 Unternehmen, davon 850 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
Die Käufer von Multifunktionsdruckern sollen massiv zur Kasse gebeten werden. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt befürchten, dass sich die Geräte extrem verteuern werden. In dem Urteil werden Hersteller verpflichtet, für alle zwischen 1997 und 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich hohe Urheberrechtsabgaben zu zahlen. Betroffen sind Druckermodelle mit Kopier- und Scanfunktion. Ebenfalls erfasst werden Geräte, die zusätzlich über eine Faxfunktion verfügen. Die Abgaben liegen zwischen 38 und 614 Euro. Auf leistungsfähige Einstiegsgeräte, die heute ab 70 Euro verkauft werden, muss eine zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. Insgesamt werden rückwirkend mehr als 50 Millionen Euro von der Industrie gefordert.
„Dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel“, kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Durch hohe Kopierabgaben auf Multifunktionsgeräte werde der komplette Markt in die Knie gehen. Viele Verbraucher können sich dann die in Deutschland künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten. Auch deutsche Händler werden international stark benachteiligt, weil viele Kunden dann bei ausländischen Anbietern kaufen.
Die Abgaben werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Sie sollen das legale private Kopieren von Texten abgelten. Die vom BGH bestätigten Tarife sind genauso hoch wie die Abgaben für reine Kopiergeräte. „Damit werden 70-Euro-Geräte genauso stark belastet wie Kopierer für 1000 Euro“, betont Rohleder. „Bei Multifunktionsgeräten ist die Kopierfunktion aber nur eine von mehreren Produkteigenschaften.“
Seit Anfang 2008 gilt ein neues Urheberrecht. Danach müssen Verwertungsgesellschaften und IT-Industrie die Höhe der Abgaben aushandeln. „Wir erkennen zwar eine Abgabenpflicht an, aber eben nicht in dieser Höhe“, erklärt der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. „In den Verhandlungen wollen wir dafür sorgen, dass sich auch Anwender mit schmalem Geldbeutel künftig noch Hightech-Geräte leisten können.“
Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher
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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.100 Unternehmen, davon 850 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.